Am Donnerstag hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, die auf das ORF-Programmentgelt zu entrichtende Umsatzsteuer mit EU-Recht vereinbar erklärt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte ihn ersucht zu klären, ob das Programmentgelt eine steuerbare Leistung ist und somit die monatlich anfallenden 1,86 Euro an Umsatzsteuer verrechnet werden dürfen. Ein Urteil ist in drei bis sechs Monaten zu erwarten.
Hintergrund ist die Klage von Gebührenpflichtigen einiger EU-Mitgliedstaaten, in denen auf Rundfunkgebühren Mehrwertsteuer anfiel. Sie forderten die Erstattung dieser Steuer, da sie gegen Unionsrecht verstoße. In Österreich führte dies zur Einreichung einer Sammelklage, die der Prozessfinanzierer AdvoFin startete. Die Kläger beriefen sich auf ein Urteil des EuGH, der in Tschechien auf eine verpflichtende Gebühr erhobene Mehrwertsteuer für mit Unionsrecht unvereinbar erklärte (Urteil Cesky rozhlas).
Laut den Schlussanträgen ist die
GIS-Gebühr laut Unionsrecht keine steuerbare Leistung. Die Tätigkeiten
öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, die aus Abgaben wie dem
österreichischen Programmentgelt finanziert werden, seien keine
Dienstleistungen. Daher könne auf sie auch keine Verbrauchssteuer wie
die Mehrwertsteuer erhoben werden.
Die vom ORF eingehobene
Mehrwertsteuer sei aber als zusätzliche Gebühr auszulegen, da ihre
Grundlage nicht eine gegen Entgelt erbrachte Leistung darstelle, so der
EuGH-Anwalt. Vielmehr handle es sich um eine direkte öffentliche Abgabe,
die außerhalb des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems liege. Die Republik
Österreich dürfe eine zusätzliche Gebühr zum Programmentgelt einheben,
um die Minderung der Mehrwertsteuereinnahmen auszugleichen.
In den
meisten Fällen folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung des
EuGH-Anwalts. Das Urteil wird drei bis sechs Monate nach
Veröffentlichung der Schlussanträge erwartet.
Dieses Urteil hat für Österreich für die künftigen Gebühren aber keine Bedeutung mehr: Die GIS-Gebühr wird mit einer geplanten ORF-Gesetzesnovelle ab 1. Jänner 2024 durch eine Haushaltsabgabe ersetzt. Der neue ORF-Beitrag soll rund 15 Euro pro Monat plus Landesabgaben ausmachen. Die Umsatzsteuer auf das gegenwärtige ORF-Programmentgelt entfällt dann.