Dass Supermärkte künftig Lebensmitel-Abfälle und -Spenden melden müssen, ist für den Handelsverband keine nachhaltige Lösung gegen die Verschwendung.
Aus Sicht des Handelsverbands ist die am Mittwoch beschlossene Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) eine Themaverfehlung und keine Lösung für das "grundsätzliche Problem" der Lebensmittelverschwendung, zu dem der Handel nur fünf Prozent beitrage.
Die Meldepflicht weggeworfener und gespendeter Lebensmittel erzeuge vor allem einen bürokratischen Mehraufwand für hunderte österreichisches Nahversorger.
Handel kaum Verursacher von Lebensmittelverschwendung
"Leider verkennt das Umweltministerium in der Lebensmittel-Wertschöpfungskette einmal mehr, wer tatsächlich für die Lebensmittelverschwendung verantwortlich zeichnet. Laut Studien stammen 53 Prozent der Lebensmittelabfälle im Rest- und Biomüll aus privaten Haushalten, 30 Prozent aus der Landwirtschaft und 12 Prozent aus der Gastronomie.
Im Vergleich dazu ist der Handel nur für rund fünf Prozent verantwortlich. Daher braucht es endlich entsprechende Anreize und Sensibilisierungsmaßnahmen beim Endverbraucher", sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will im Namen der betroffenen Lebensmittelhändler.
Supermärkte müssen Lebensmittel-Abfälle künftig melden
Supermärkte müssen künftig beim Umweltministerium alle drei Monate vermelden, wie viele Lebensmittel sie wegwerfen oder spenden. Die kritisierte Meldepflicht für Händler gilt ab dem vierten Quartal ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern bzw. ab fünf Verkaufsstellen. Sie soll laut Ministerin Leonore Gewessler (Grüne), "klarer Anreiz zu spenden" sein und so Lebensmittelverschwendung minimieren.
Die AWG-Novelle betrifft laut Ministeriumsangaben geschätzt 900 Unternehmen in Österreich. Die vierteljährlichen Meldungen müssen erstmals für das vierte Kalenderquartal 2023 bis zum 10. Februar 2024 erfolgen. Mikrounternehmen und Lebensmittelproduzenten, die durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben, sind von der Regelung nicht erfasst. "Die großen Lebensmitteleinzelhändler können mit dieser zusätzlichen Meldepflicht gut leben, sie melden schon seit Jahren freiwillig diese Zahlen."
Kritik an mangelnder Unterstützung von Sozialeinrichtungen
Der
Handelsverband bemängelte zudem die nicht ausreichende zeitnahe
Unterstützung der heimischen Sozialeinrichtungen durch öffentliche
Mittel, der Großteil der Infrastruktur käme von privaten Spendern. Die
größten vier heimischen Lebensmitteleinzelhändler spendeten Jahr für
Jahr Waren in dreistelliger Millionenhöhe an die Sozialeinrichtungen.
Den
Sozialeinrichtungen fehle es teilweise sogar an den Ressourcen, um die
gespendeten Waren überhaupt abholen zu können. "Durch verbesserte
Bestellsysteme werden die abzuholenden Lebensmittel im Einzelhandel
mengenmäßig immer kleiner, der Aufwand der Abholung für die
Sozialeinrichtungen ist für den Output aber vergleichsweise hoch",
erläuterte der Handelsverband.
Abschließend brauche es laut der
Interessensvertretung mehr Rechtssicherheit für Sozialeinrichtungen,
indem diese - ähnlich wie in Italien - nicht für Mängel von Produkten
haftbar gemacht werden können, die sich nach bestem Wissen weitergegeben
haben. Und auch der Handel brauche mehr Rechtssicherheit, denn vom
Gesetz her müssten Lebensmittel vor der Weitergabe als Verderb
deklariert werden, um die Vorsteuer anwenden zu können. Dadurch dürften
sie aber eigentlich auch nicht mehr über Sozialeinrichtungen in Verkehr
gebracht werden, kritisierte der Handelsverband diesen "rechtliche
Graubereich".