Mit heute, dem 25. Mai, geht die Begutachtungsfrist für die ORF-Gesetzesnovelle zu Ende. Tausende Stellungnahmen sind dazu eingegangen.
Über 4.000 Stellungnahmen sind eingegangen, wobei der Großteil von Privatpersonen stammt. Aber auch Verbände, Organisationen und Vereine meldeten sich zu Wort. Umstritten ist die vorgesehene Textbeschränkung auf ORF.at, die vor allem Verleger begrüßen. Private Fernsehsender fordern wiederum eine Videobeschränkung auf der "blauen Seite" und stärkere Werbebeschränkungen für den ORF.
Begutachtungsfrist für ORF-Gesetzesnovelle endet
Laut Gesetzesentwurf soll der ORF künftig sowohl online-only als auch online-first produzieren dürfen. Weiters soll es auf ORF.at künftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geben, wobei die Textbeitragszahl pro Woche auf 350 beschränkt wird. Die gegenwärtige Sieben-Tage-Beschränkung für Abrufe in der TVthek wird je nach Inhalt auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt. Die gerätegekoppelte GIS-Gebühr wird zu einem ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe umgewandelt. Pro Haushalt sind künftig 15,30 Euro pro Monat (anstelle 18,59 Euro) zuzüglich Landesabgaben fällig, wobei bisherige Gebührenbefreiungen aufrecht bleiben, Nebenwohnsitze ausgenommen sind und eine Staffelung für Unternehmen in Kraft tritt. Auch sind stärkere Werbebeschränkungen im Radio- und Digitalbereich, die pro Jahr ca. 25 bis 30 Millionen Euro ausmachen sollen, und ein Transparenzbericht zu Löhnen und Nebeneinkünften vorgesehen.
Der Verband Österreichischer
Privatsender (VÖP) sieht mit dem Gesetzesentwurf eine "Bedrohung für den
Fortbestand des privaten Rundfunksektors" gegeben. Umfangreiche
Adaptierungen seien notwendig, um den Medienmarkt nicht mit einer
"einseitigen Absicherung und Stärkung des ORF" zu schwächen. Die
vorgesehenen Werbebeschränkungen für den ORF seien "praktisch
wirkungslos". Der VÖP fordert, die Möglichkeit des ORF zur
Überschreitung der täglichen Werbezeitgrenzen in TV und Radio ersatzlos
zu streichen, die Werbezeit im TV-Hauptabend auf ein Maximum von 15
Minuten pro Sender zu beschränken und die Radiowerbezeit wirksam um 15
Prozent zu senken. Im Bereich des Online-Marketings müsste die Schranke
auf 1,24 Milliarden Ad-Impressions limitiert werden. Der VÖP spricht
sich zudem für eine Maximalanzahl der Audio- und Videobeiträge auf
ORF.at von 300 bis 350 Beiträgen pro Woche aus. Die
Onlinebereitstellungsdauer will der Privatsenderverband auf maximal 30
Tage beschränkt wissen.
VÖZ meldete sich mit Fünf-Punkte-Programm
Der Verband Österreichischer Zeitungen
(VÖZ) meldete sich mit einem Fünf-Punkte-Programm zu Wort. Darin fordern
die Verleger einen Fokus des ORF auf audiovisuellen Content, da ORF.at
zu zeitungsähnlich sei, eine Evaluierung des öffentlich-rechtlichen
Auftrags, stärkere Werbebeschränkungen im Onlinebereich, keine
finanziellen Mittel für Social-Media-Aktivitäten des ORF und warnen vor
einem "Wildwuchs" an Online-only-Angeboten - laut Entwurf sind 80 pro
Woche erlaubt. Auch für eine Gremienreform, die zu einer
Entpolitisierung und Verkleinerung des Stiftungsrats führt, spricht sich
der VÖZ aus. Für eine Entpolitisierung der ORF-Gremien traten etwa auch
die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko), der Österreichische
Gewerkschaftsbund (ÖGB) und "Die Produzent*innen - Allianz für
innovatives und vielfältiges Filmschaffen" ein.
Die
Datenschutzbehörde äußert in ihrer Stellungnahme mehrere Bedenken. Um
eine allfällige Befreiung vom ORF-Beitrag feststellen zu können, soll
künftig die ORF-Beitrags-Service-GmbH in der Transparenzdatenbank die
Einkommenshöhe aller Menschen im Haushalt abfragen können. Die lediglich
in den Erläuterungen vorgesehenen Ausführungen dazu könnten
"keinesfalls genügen" und "stellen damit auch keine gesetzliche
Grundlage für die vorgesehene Datenverarbeitung dar". Empfehlenswert
wäre es zudem, im Gesetzestext festzuhalten, welche konkreten
Datensicherheitsmaßnahmen zu ergreifen sind, um etwaigen
missbräuchlichen Abfragen durch die ORF-Beitrags-Service-GmbH
vorzubeugen.
AK und ÖGB meldeten sich zu Wort
In Frage stellt die Datenschutzbehörde auch, ob es
zulässig ist, ORF-Mitarbeiter mit Gehältern ab 170.000 Euro brutto
namentlich zu veröffentlichen. Auch die Arbeiterkammer (AK) und der
Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) lehnen personenbezogene Angaben
bei der Veröffentlichung von Gehältern wie auch Eingriffe in
arbeitsvertragliche und kollektivvertragliche Ansprüche ab.
Der
Rechnungshof (RH) begrüßt, dass Nebeneinkünfte von ORF-Mitarbeitern
künftig in einem Bericht aufgeschlüsselt werden sollen. Kritischer sieht
der RH, dass Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen der
Gesetzesnovelle nicht den Anforderungen entsprechen. Auch werden die
umfangreichen gesetzlichen Änderungen nicht genutzt, um "die
grundsätzliche Frage nach den wesentlichen Inhalten und Formaten eines
öffentlich-rechtlichen Programmauftrags klarzustellen".
Die
Association of Austrian Filmproducers (AAFP) wie auch Film Austria
fordern, dass 20 Prozent der Mittel aus der Haushaltsabgabe für
österreichisches Programm zweckgewidmet wird. Derzeit investiere der ORF
laut den Produzentenverbänden unter 15 Prozent seiner Einnahmen
derartig und liege damit hinter anderen öffentlich-rechtlichen
Medienhäusern wie ZDF, ARD und der BBC. Auch wird mehr Transparenz bei
der Mittelvergabe gefordert.
IV gegen Steigerung der ORF-Abgabe für Unternehmen
Die Industriellenvereinigung (IV)
spricht sich gegen eine Steigerung der ORF-Abgabe für Unternehmen aus.
Staffelungen und Maximalzahl der zu entrichtenden ORF-Beiträge sollen
überarbeitet werden. Dafür spricht sich auch die Wirtschaftskammer (WKO)
aus, die einen "erheblichen Umfang an Mehrbelastungen für Unternehmen"
gegeben sieht und hofft, dass Wirtschaft und Unternehmen zukünftig eine
größere Rolle im ORF-Programm spielen. Die Arbeiterkammer (AK) betont,
dass die Haushaltsabgabe sozial ausgewogen sein müsse. Mit Blick auf die
gesellschaftliche Akzeptanz des ORF-Beitrags sollten Wenigverdiener
eine reduzierte Beitragshöhe entrichten müssen. Die
Bundesjugendvertretung (BJV) drängt auf Beitragsbefreiungen für junge
Menschen. Das Verteidigungsministerium spricht sich für eine Ausnahme
von der Beitragspflicht für Grundwehr- und Zivildiener aus, sofern diese
bereits einen eigenen Wohnsitz haben.
Zahlreiche
Behindertenorganisationen wie der Österreichische Behindertenrat, der
ÖZIV Bundesverband, Bizeps, Lebenshilfe Österreich und der
Österreichische Gehörlosenverbund treten für einen Ausbau des
barrierefreien ORF-Angebots ein. Finanzielle Mittel sollten dafür
zweckgebunden werden. Besorgt zeigen sich die Organisationen über die
geplanten Einschränkungen auf ORF.at. Die Nachrichtenseite habe etwa
aufgrund ihres Angebots an Nachrichten in einfacher Sprache hohe
Bedeutung für Menschen mit Behinderungen. Barrierefreie Angebote dürften
keinen Einschränkungen unterworfen werden. Im Gesetzestext sind
Ausnahmen für Beiträge zur Barrierefreiheit nicht explizit angeführt. In
den Erläuterungen zum Gesetz ist jedoch festgehalten, dass Texte zur
Barrierefreiheit nicht in die Höchstzahl von 350 Textbeiträgen pro Woche
einzubeziehen sind.
Auftragsvorprüfungsverfahren für Online-only?
Die Medienbehörde KommAustria stellt sich die
Frage, ob für Online-only-Angebote des ORF künftig
Auftragsvorprüfungsverfahren durchzuführen oder zumindest
Angebotskonzepte vorzulegen sind. Auch gehe aus dem Entwurf nicht
hervor, ob das Crosspromotionverbot - im ORF-Radio darf nicht Werbung
für ORF-Fernsehen und vice versa gemacht werden - auch auf
Online-only-Angebote ausgedehnt werden solle.
Die zahlreichen Stellungnahmen der Privatpersonen kreisen häufig um die Umstellung von der bisherigen gerätegekoppelten GIS-Gebühr auf einen ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe. Viele beschweren sich darüber, dass sie auch ohne ORF-Programm zu konsumieren, für dieses zahlen müssen. Eine Integral-Studie stellte unlängst fest, dass 95 Prozent der Bevölkerung zumindest ein ORF-Angebot nutzen. Vom ORF selbst lag noch keine Stellungnahme vor.