Heimische Supermärkte müssen künftig beim Umweltministerium melden, wie viele Lebensmittel sie wegwerfen oder spenden. Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes betrifft geschätzt 900 Unternehmen in Österreich.
Die Meldepflicht für Händler gilt ab dem vierten Quartal ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern bzw. ab fünf Verkaufsstellen. Sie soll laut Ministerin Leonore Gewessler (Grüne), "klarer Anreiz zu spenden" sein und so Lebensmittelverschwendung minimieren.
Einmal pro Quartal sind große Lebensmittelhändler und Supermarktketten dann verpflichtet, dem Umweltministerium zu melden, wie viele Lebensmittel sie weggeworfen haben und wie viele gespendet wurden. "Es kann nicht sein, dass in Zeiten der Teuerung, in denen viele Menschen nicht mehr wissen wie sie über die Runden kommen, Tausende Tonnen Lebensmittel einfach weggeworfen werden", argumentierte Gewessler in einem Statement gegenüber der APA. Die Neuregelung im Abfallwirtschaftsgesetz schaffe Transparenz und sei eine klare Ansage gegen Lebensmittelverschwendung, denn Unternehmen werden angehalten, ihre noch genusstauglichen Lebensmittel zu spenden und Abfälle zu vermeiden."
Dank der Initiative "Lebensmittel sind kostbar", einer
freiwillige Vereinbarung zwischen Supermärkten und dem Ministerium,
werden Lebensmittel bereits gegenwärtig an soziale Organisationen wie
die Tafeln weitergegeben und somit rund 20.000 Tonnen Lebensmittel vor
der Verwandlung in Abfall gerettet. Trotzdem gehen Schätzungen von
70.834 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen im Handel aus.
Der
Initiativantrag zur AWG-Novelle betrifft geschätzt 900 Unternehmen in
Österreich. Die vierteljährlichen Meldungen müssen erstmals für das
vierte Kalenderquartal 2023, bis zum 10. Februar 2024 erfolgen. Sowohl
die Masse an Lebensmitteln, die kostenlos zum menschlichen Verzehr
weitergegeben wird, wie auch jene, die als Abfall entsorgt wird, soll
gemeldet und dann vierteljährlich in einem Bericht der Öffentlichkeit
präsentiert werden. Mikrounternehmen und Lebensmittelproduzenten, die
durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben wie etwa Bauern sind von der
Regelung nicht erfasst.