Der VSV geht weiter gegen die von Banken eingehobenen Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten vor und hat nun erste Sammelklagen gegen die BAWAG und die Bank Austria eingebracht.
"Bereits nach wenigen Tagen Sammeln sind über 600 Anmeldungen eingegangen und es werden täglich mehr", so VSV-Obmann Peter Kolba in einer Aussendung. Der Verband ist der Ansicht, dass Banken keine Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten verrechnen dürfen.
Der VSV beruft sich in seiner Rechtsansicht auf ein OGH-Urteil, dass Servicepauschalen von Fitness-Centern für nicht rechtens erklärt hat. Das Urteil stelle klar, dass "Nebengebühren bei Verträgen einer Sitten- und Klausel-Prüfung unterliegen und dann gröblich benachteiligend und unwirksam sind, wenn der Gebühr keine eigenständige Leistung gegenübersteht", schreibt der Verband. Darunter fielen auch gesetzlich verpflichtende Leistungen rund um den Vertragsabschluss wie beispielsweise Bonitätsprüfungen.
Für den VSV ist die
OGH-Entscheidung auch auf die Kreditbearbeitungsgebühren der Banken
anzuwenden. Anderer Ansicht ist die Wirtschaftskammer (WKÖ). Bereits im
April meldete sich der Bankspartenobmann Franz Rudofer zu Wort, der das
OGH-Urteil zu Fitness-Centern nicht als vergleichbar mit der
Bankenbranche sieht. Den Kreditverarbeitungsgebühren stünden konkrete
Leistungen und ein entsprechender Aufwand gegenüber, so der
Spartenobmann damals.
Die Sammelaktion des VSV erfasst nur
Verbraucherkredite. Dabei ist egal, ob es sich um Konsum- oder
Hypothekarkredite handelt und ob diese abbezahlt oder noch laufend sind.