Weiterhin schiebt Österreich nicht nach Syrien ab. Das ist der Grund.
Eine neue Bewertung werde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) stattfinden, "sobald es zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der Lage in Syrien kommt", teilte das Innenministerium der APA auf Anfrage mit. Dies werde "in enger Abstimmung mit europäischen Partnern" erfolgen. Während etwa auch Deutschland aktuell keine Abschiebungen nach Syrien plant, hat dessen Nachbarland Libanon schon damit begonnen.
"Das Ziel besteht darin, eine fundierte Grundlage für Entscheidungen zu schaffen und sicherzustellen, dass die Außerlandesbringung von syrischen Staatsangehörigen im Einklang mit den geltenden Menschenrechtsstandards erfolgt", begründete ein Ministeriumssprecher das Festhalten am Abschiebestopp. Österreich stehe diesbezüglich "in engem Austausch mit anderen EU-Mitgliedsstaaten".
Mehr als zwölf
Jahre nach dem Beginn des Bürgerkrieges sitzt der syrische Machthaber
Bashar al-Assad wieder im fest im Sattel. Jüngst wurde Syrien auch
wieder in die Arabische Liga aufgenommen. In der Türkei, die drei
Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen hat, gibt es starken
gesellschaftlichen Druck in Richtung Abschiebungen. In Österreich liegen
Syrer weiterhin an der Spitze der Asylstatistik, mit 2.572 Anträgen von
Jänner bis März. Auch in der Langzeitstatistik seit 2015 belegen Syrer
mit 90.404 Anträgen vor Afghanen (84.803) und Indern (23.683) den ersten
Platz.
Aktuell werden in Österreich 62 Prozent der Asylanträge
von Syrern positiv entschieden, 21 Prozent negativ oder "sonstig".
Allein seit Jahresbeginn gab es 904 negative Asylentscheidungen für
Syrer, ist der vorläufigen Asylstatistik für März zu entnehmen. In ihre
Heimat abgeschoben werden können Syrer aktuell aber nicht. "Derzeit sind
Rückführungen aus Österreich nach Syrien aufgrund der
menschenrechtlichen Lage nicht möglich", bestätigte das
Innenministerium. Es fänden aber Abschiebungen in andere EU-Staaten auf
Basis des Dublin-Verfahrens statt. Dieses sieht vor, dass jener EU-Staat
für das Asylverfahren zuständig ist, in dem die betreffende Person
erstmals Unionsgebiet betreten hat. Österreich fördere zudem weiterhin
eine freiwillige Rückkehr "durch organisatorische Unterstützung und mit
Starthilfe".
Grundvoraussetzung für eine zwangsweise
Außerlandesbringung sei, "dass eine durchführbare oder rechtskräftige
Rückkehrentscheidung vorliegt", betonte das Innenministerium. Es verwies
diesbezüglich auf die Europäische Menschenrechtskonvention und das
Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Das BFA
beobachte die Rechtssprechung und aktuelle Lage in Syrien kontinuierlich
und aktualisiere die für die Asylverfahren relevante
Staatendokumentation regelmäßig. "Damit können aktuelle Änderungen stets
einzelfallbezogen in jeder Instanz des Verfahrens berücksichtigt
werden", hieß es.