NGOs drängen auf eine rasche Besetzung der Leitungsfunktion am Bundesverwaltungsgericht. Kritik üben sie an den "politischen Spielereien" der Regierungsparteien.
Vor mittlerweile 165 Tagen habe die Personalkommission eine Empfehlung für die Besetzung der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) abgegeben, dennoch sei "politischer Spielereien" zwischen den Regierungsparteien ÖVP und Grüne wegen keine Ernennung erfolgt, so die Kritik der NGOs aus verschiedenen Bereichen in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Montag.
NGOs: Fehlende Postenbesetzung schadet Bundesverwaltungsgericht
Dieser Missstand erschüttere das Vertrauen in die Justiz und gefährde die Funktion und Unabhängigkeit des BVwG, erklärten die Vertreter von Amnesty International, epicenter.works, Ökobüro und asylkoordination. Weder dürften parteipolitische Zugehörigkeit noch eine etwaige Junktimierung mit anderen Besetzungen, wie zuletzt kolportiert etwa mit der Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde, eine Rolle spielen. Sachlich gebe es nämlich keinen Grund, die Ernennung herauszuzögern, hieß es unisono.
Für Nicole Pinter von Amnesty International drängt sich der "Verdacht der Postenschieberei" auf. Denn die Empfehlung der Personalkommission sei bereits vor sechs Monaten erfolgt, dennoch ist die Leitung des BVwG nach wie vor nur interimistisch besetzt. Das sei "besorgniserregend" und untergrabe das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz. Offenbar seien politische Interessen wichtiger als das Funktionieren des Rechtsstaates.
Bundesverwaltungsgericht bei umweltverträglichkeitsprüfungen und Datenschutz verantwortlich
Ähnlich auch die Kritik von Gregor Schamschula von Ökobüro, einer Allianz der Umweltbewegung, der zudem darauf hinwies, dass das BVwG etwa bei Umweltverträglichkeitsprüfungen von Relevanz sei. Dort würden große Projekte und Verfahren wie etwa die Errichtung von 380-kV-Hochspannungsleitungen oder der Semmeringtunnel ressortieren. Die Besetzung schleifen zu lassen, sei "nicht hinnehmbar", kritisierte auch Daniel Lohninger von epicenter.works. Schließlich sei das BVwG auch für seine auf Datenschutz ausgerichtete NGO relevant. Überhaupt stelle es eine Kontrollinstanz im Bereich der Verwaltung dar.
Fehlende Postenbesetzung ist "respekt- und verantwortungslos"
Die
fortgesetzte Nicht-Besetzung sei "respekt- und verantwortungslos",
tadelte Lukas Gahleitner-Gertz von der asylkoordination: Dass die
Besetzung von "politischen Spielereien" abhängig sei, "wollen wir nicht
mit einem Schulterzucken hinnehmen." Die Respektlosigkeit bestehe nicht
nur gegenüber der Ernennungskommission, die die Vorarbeiten erledigt und
eine Empfehlung abgegeben habe, sondern auch gegenüber den Bewerbern
für das Amt. Insgesamt sei es "kein Aushängeschild" dafür, dass man
eigentlich die besten Bewerber bekomme wolle.
Aber auch gegenüber der Richterschaft am BVwG, das mit Abstand größte Gericht Österreichs, sei die Nicht-Ernennung respektlos, so Gahleitner-Gertz. Das schaffe Unruhe am Gericht. "Wir sehen keine sachliche Begründung, warum hier auf eine interimistische Besetzung beharrt werden sollte", betonte Gahrleitner Gertz. Zudem würden zwischenzeitlich mit Entscheidungen im BVwG Fakten geschaffen. Die neue Leitung sollte aber nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.