Am Freitag wurde eine Pflegerin von der Vernachlässigung eines 96-jährigen Wieners vom Wiener Landesgericht freigesprochen.
Eine Pflegerin war angeklagt, weil sie bei der Betreuung eines 96-jährigen Wieners nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt haben soll. Der Mann erlitt in ihrer Obhut einen offenen Dekubitus, der mit der Zeit immer schlimmer wurde. Die Frau wurde - nicht rechtskräftig - freigesprochen.
Pflegerin von Vernachlässigung von Wiener freigesprochen
Die
Frau war im Juni 2021 nur die Urlaubsvertretung für eine Kollegin und
hatte erst im Jahr davor die Ausbildung zur Sozialassistentbetreuung in
Bulgarien gemacht, weil sie in ihrer Heimat in ihrem ursprünglichen
Beruf im Tourismus aufgrund der Pandemie keine Jobs mehr bekam.
Eigentlich wäre die 68-Jährige schon im Pensionsalter gewesen, aber in
Bulgarien wäre die Pension in der Höhe von etwa 200 Euro zu wenig zum Leben gewesen.
Frau reisten nach Wien für 24-Stunden Pflege des 96-Jährigen
Am 5. Juli reiste die Frau nach Wien, um im Auftrag einer großen Organisation die 24-Stunden-Pflege des 96-Jährigen
für einen Monat zu übernehmen. "Ich hätte alles Notwendige für meinen
Aufenthalt vorfinden sollen, leider war es nicht so", berichtete die
Beschuldigte, die wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger,
jüngerer oder wehrloser Personen angeklagt war. Schnell wurde ihr klar,
dass sie mit der Pflege überfordert war. "Aber ich bin ein
verantwortungsvoller Menschen und wollte den ganzen Monat fertig
machen", sagte die Angeklagte. "Ich habe Willenskraft."
Pflegerin mehrmals Nachts wegen Schmerzensschreien geweckt
Mehrfach musste sie in der Nacht aufstehen, weil der 96-Jährige
vor Schmerzen schrie. Sie informierte ihre Vorgesetzte über die
Zustände, auch die Verwandten des gebrechlichen Mannes wurden darüber in
Kenntnis gesetzt. "Er sagte, dass er überall Schmerzen hat", sagte die
Frau, aber ein Arzt sei die ganze Zeit über nicht gekommen, meinte sie.
Nachbarin bekam die Probleme mit
Auch
eine Nachbarin bekam die Probleme mit, weil sie am 25. Juli in den
frühen Morgenstunden Hilfeschreie des Pensionisten hörte. Als sie in die
Räumlichkeiten des 96-Jährigen kam, berichtete er, dass er starke Schmerzen hätte. Die Pflegerin
kam hinzu und sagte, dass sich der Mann weigere zu trinken und seine
Tabletten zu nehmen. Mithilfe der Nachbarin konnten dann die notwendigen
Medikamente verabreicht werden.
Pflegerin soll Mann mit beiden Händen ins Bett geschubst haben
Am nächsten Tag beobachtete die Hausbewohnerin, wie die Pflegerin den Pensionisten "in einem fordernden Ton" zum Aufstehen bringen wollte. Weil er sich weigerte, soll die Betreuerin den 96-Jährigen
mit beiden Händen ins Bett geschubst haben. Die Nachbarin schrie: "Was
machen Sie da?" Es sei "ein Akt gewesen, der nicht professionell und
sehr brutal war". Daraufhin meldete die Nachbarin den Fall bei der
Familie, die aus dem Urlaub anreiste, um nach dem Rechten zu sehen.
Offene Wunden am Steißbein des 96-Jährigen Wieners entdeckt
Dabei
wurden die offenen Wunden am Steißbein des Pensionisten entdeckt. Der
Vorwurf an die Frau ist, dass sie sich nicht genügend um die
Körperpflege des Mannes gekümmert und ihn nicht genügend mobilisiert
habe. Die Großnichte des Mannes bemerkte bei ihrem Besuch, dass das Bett
trotz der von dem
Pensionisten getragenen Windel komplett nass war. Ihr Onkel habe am
Körper blaue Flecken, rote und offene Stellen gehabt. "Es kann ja in der
Nacht mal was passieren", aber es sei "offensichtlich" gewesen, dass
hier die Situation schon länger angehalten habe. "Es ist nichts, was
schnell passiert", sagte die Frau im Zeugenstand.
Großnichte: "Er hatte Angst vor ihr"
"Er hatte Angst
vor ihr", sagte die Großnichte. Er sei in der Zeit, in der die
68-Jährige bei ihm war, zunehmend verwirrt geworden, deutlich abgemagert
und hat gejammert und gewimmert. Ihr Mann berichtete sogar, dass der 96-Jährige meinte: "Das Teufelsweib ist so grob."
Vorgesetzte sprach von "schwierigen Betruungssituation"
Die Vorgesetzte, die sich zwei Mal ein Bild von der Lage machte, sprach von einer "schwierigen Betreuungssituation", da es im gesamten Haus Umbauarbeiten gab. Dem 96-Jährigen und der Pflegerin standen lediglich ein kleines Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche zur Verfügung. Sie habe allerdings im Vorfeld nichts von
wund gelegenen Stellen bemerkt, habe zwei Mal eine Hautkontrolle
durchgeführt. Die Frau wurde in dem Fall ursprünglich auch als
Beschuldigte geführt, ihr Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Mann sei einige Wochen davor geistig völlig fit und teilmobil gewesen
Der
Hausarzt meinte im Zeugenstand, dass er den Mann wenige Wochen davor
noch gesehen habe. Er sei teilmobil und geistig völlig fit gewesen. "Er
hat den Kindern in der Familie noch bei den Hausaufgaben geholfen",
sagte der Mediziner.
Dekubitus könne auch innerhalb kurzer Zeit entstehen
Laut einer Sachverständigen könne ein
Dekubitus auch innerhalb kurzer Zeit - ein, zwei bis drei Tage -
entstehen. Das kommt auf den Ernährungszustand, die körperliche
Verfassung und wie oft Körperhygiene und Lageänderung des Körpers
vorgenommen wird an. Für Richter Christian Gneist lag kein bedingter
Vorsatz vor, den Mann zu quälen. Auch ein später hinzugezogenes
Wundmanagement konnte den Dekubitus nicht in den Griff bekommen. Wenige
Tage später starb der 96-Jährige. "Es bleibt ein Zweifel, was wirklich passiert ist", so Gneist.