Am Freitag äußerten die Justizminister von Österreich, Deutschland, der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein erhebliche Bedenken gegen die Pläne der EU-Kommission im Kampf gegen Bilder missbrauchter Kinder im Netz.
In einem gemeinsamen Schreiben, das Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und vier andere Minister an ihre EU-Amtskolleginnen und -kollegen geschickt haben, heißt es, die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet habe für sie große Bedeutung.
"Chatkontrolle": Zadic äußerte mit vier Justizministern Bedenken
Der Schutz der Bevölkerung vor anlassloser Überwachung sei jedoch ein hohes demokratisches Gut. "Der vorliegende Verordnungsentwurf findet aus unserer Sicht hier nicht die richtige Balance und könnte möglicherweise sogar für den Kinderschutz kontraproduktiv sein", heißt es im Brief, der der APA vorliegt. Die deutschsprachigen Justizminister hatten sich Anfang vergangener Woche in Langenlois getroffen.
"Anlasslose, massenhafte Überwachung" habe keinen Platz
"Ich habe stets
betont, dass eine anlasslose, massenhafte Überwachung sämtlicher
Kommunikation von einer halben Milliarde Europäern und Europäerinnen in
einer liberalen Gesellschaft einfach keinen Platz hat", erklärte Zadic
nach Angaben ihres Sprechers. "Und die Überwachung darf schon gar nicht
an private Unternehmen ausgelagert werden."
Kritiker nutzen das Schlagwort "Chatkontrolle"
EU-Innenkommissarin
Ylva Johansson hatte im Mai 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung
vorgelegt, um die Verbreitung von Darstellungen, die den sexuellen
Missbrauch von Kindern zeigen, einzudämmen. Kritiker nutzen dafür das
Schlagwort "Chatkontrolle".
Erhebliche Bedenken gegen Vorschlag der "Chatkontrolle"
Deutschland hatte bereits im April
erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag der EU-Kommission vorgebracht.
Vor allem die sogenannte "Chatkontrolle" lehnt Berlin ab, wie aus der
Stellungnahme hervorgeht, die zwischen den Ministerien für Familie,
Justiz, Inneres und Digitales abgestimmt worden war. Darin heißt es:
"Aus Sicht der Bundesregierung sind wesentliche Änderungen im
Verordnungsentwurf erforderlich, damit diese aus deutscher Sicht
zustimmungsfähig wird."
Fünf Justizmnister verwiesen auf EU-Gutachten
Die fünf Justizminister und
Justizministerinnen verwiesen in ihrem Brief unter anderem auf eine
Einschätzung des Juristischen Dienstes des Rates und eine
Folgenabschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen
Parlaments. Beide Gutachten hätten ergeben, dass umfassende Änderungen
an dem Vorschlag notwendig seien.