Nach der Bluttat an einer 19-Jährigen in Oberösterreich, ist ein Gleichaltriger von der Staatsanwaltschaft Linz wegen Mordes angeklagt worden.
Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der 19-Jährige zurechnungsfähig. Er soll an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leiden. Die Staatsanwaltschaft Linz hat daher zusätzlich zu einer Strafe eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.
Der Beschuldigte und die 19-Jährige waren auf dem Heimweg von einem Casinobesuch in Tschechien in Streit geraten. Der damals erst 18-Jährige hatte im Casino Geld - die Summe liegt im zweistelligen Bereich - verloren. Er wollte zurück und weiterspielen bzw. den Jackpot knacken, seine Begleiterin hingegen nach Hause fahren. Er soll sie zunächst im Auto geschlagen haben. Laut den Ermittlungsergebnissen kam es dann zu einem regelrechten Kampf, bei dem die Schülerin noch mit dem Auto flüchten wollte, aber in einer Schneewechte stecken blieb. Der Bursch soll sie daraufhin mit zwei Schneestangen traktiert und auf sie eingetreten haben. Sonntagfrüh fand ein Autofahrer die Leiche der Schülerin auf einem Forstweg im Gemeindegebiet von Bad Leonfelden (Bezirk Urfahr-Umgebung).
Der Angeklagte ist geständig. Er hat als Motiv angegeben, dass er Angst gehabt hätte, die Frau könnte ihn anzeigen, weil er sie geschlagen habe. Er habe es "zu Ende bringen wollen", formulierte er laut Staatsanwaltschaft gegenüber der psychiatrischen Gutachterin, die ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestierte und die Gefahr weiterer Taten sieht. An paranoider Schizophrenie - wie er in den Einvernahmen behauptet hatte - leidet der Mann demnach aber nicht.
Der
19-Jährige ist strafrechtlich gesehen ein junger Erwachsener. Daher
drohen ihm im Fall einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre Haft, lebenslang
gibt es in dieser Altersgruppe nicht. Angeklagt wird er wegen Mordes
sowie wegen versuchten Einbruchs - er soll am Tag vor der Tat probiert
haben, die Kassa eines Hofladens zu knacken.
Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, naheliegend ist eine Hauptverhandlung im Sommer. Neben der psychiatrischen Sachverständigen und dem Gerichtsmediziner wird auch ein Gutachter, der auf Blutspuren spezialisiert ist, das Gericht mit seiner Expertise unterstützen.