Am Dienstag wurde eine 42-Jährige wegen versuchten Mordes an ihrem Kind in Graz zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Sie schnitt ihrem damals vierjährigen Sohn im Mai 2022 die Pulsadern auf und fügte sich selbst an einem Arm Verletzungen mit einem Messer zu. Dann lief sie zu einer Nachbarin, aufgrund deren Hilfe das Kind im letzten Moment gerettet werden konnte. Die Angeklagte wird außerdem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Mordversuch an Sohn: 20 Jahre Haft für Mutter in Graz
"Das ist mit großem Abstand das Furchtbarste, das ich je gesehen habe", meinte Richter Florian Farmer. Die Beschuldigte kam nach Österreich, weil sie sich endlich von ihrer Familie in der Slowakei befreien wollte. Ein paar Jahre arbeitete sie als Altenpflegerin, 2016 zog sie nach Graz, wo sie einen Afghanen kennenlernte und 2017 ein Kind bekam. Sie lebte völlig zurückgezogen und litt unter Depressionen.
Freund teilte der 42-Jährigen mit er werde eine andere Frau heiraten
2022
teilte ihr Freund ihr mit, er werde eine andere Frau heiraten und nach
Oberösterreich ziehen. Am 31. Mai 2022 wollte sie nach eigenen Angaben
"mit allem abschließen" und zerstörte ihr Handy. Sie nahm ein Messer,
ging zu ihrem schlafenden Kind und schnitt ihm die Pulsadern auf. Die
Schnitte waren laut Anklägerin Alexandra Ibler sehr tief. Dann verletzte
sie sich selbst. Sie trug das stark blutende Kind ins Bad und legte es
in die Duschtasse. "Mir ist kalt", soll der Bub gesagt haben. Also holte
sie seine Decke und deckte ihn zu.
Nachbarin verständigte die Rettung und kam dem Kind zu Hilfe
Anschließend ging sie zur
Nachbarin und wollte ihre Mutter anrufen. Die couragierte Frau
verständigte die Rettung, lief in die Nebenwohnung und leistete bei dem
stark blutenden Kind Erste Hilfe. Der Bub konnte durch eine vierstündige
Operation gerettet werden, die Verletzungen haben Dauerschäden an den
Händen hinterlassen. "Die psychischen Verletzungen sind genauso
schlimm", betonte die Staatsanwältin.
Angeklagte habe keine Zukunft für sich und ihr Kind gesehen
Die Angeklagte erzählte, sie
habe keine Zukunft mehr für sich und das Kind gesehen. "Ich hatte viele
Probleme und wollte sterben", sagte sie. Das Kind zu ihrer Familie zu
bringen sei keine Lösung für sie gewesen. "Ich wollte sterben und meinen
Sohn mitnehmen." Doch nachdem sie das blutende Kind ins Bad gelegt
hatte, ging sie zur Nachbarin und wollte ihre Mutter anrufen, von der
Rettung war zunächst keine Rede. "Warum wollten Sie nicht mehr sterben?
Als Ihr Sohn im Sterben lag?", ließ der Richter nicht locker und stellte
fest, dass sie bis jetzt keinerlei Reue gezeigt habe: "Sie haben nie
gesagt, dass es Ihnen leid tut", bemerkte der Vorsitzende. Der damalige
Lebensgefährte und Vater des Buben entschlug sich der Aussage.
"Sie hat gesagt, mit ihrem Sohn ist etwas Schreckliches passiert"
Als Zeugin wurde auch die Nachbarin der Angeklagten, eine Studentin, gehört. Sie schilderte, wie die 42-Jährige bei ihr angeläutet hat und sich ihr Handy ausborgen wollte, um die Mutter anzurufen. Sie erreichte sie aber nicht gleich, also versuchte sie es nach einigen Minuten erneut. Die Nachbarin bemerkte dann die Wunde am Arm und erkundigte sich, ob vielleicht mit dem Kind etwas passiert sei. "Sie hat gesagt, mit ihrem Sohn ist etwas Schreckliches passiert." Rettung wollte sie keine, doch die Studentin bestand darauf, ärztliche Hilfe zu holen. Dann ging sie in die Nebenwohnung und fand in der Duschtasse das blutende Kind. "Sie hat geschrien, ich darf nicht in die Wohnung", erzählte die Zeugin, die sich aber nicht daran hielt. "Ich habe versucht, die Wunden abzudrücken bis die Rettung gekommen ist", beschrieb sie die Situation. "Ich kann nur danke sagen. Ohne Sie wäre der Kleine nicht mehr am Leben", sagte der Richter zur Zeugin.
Psychiatrische Sachverständiger sieht Frau als "herabgesetzt zurechnungsfähig"
Der psychiatrische
Sachverständige Manfred Walzl stufte die Beschuldigte als "herabgesetzt
zurechnungsfähig" ein. Sie weise eine kombinierte Persönlichkeitsstörung
auf und habe damals eine "schwere depressive Episode" durchgemacht. Da
sie die Tat verdränge, sei das Risiko auf Wiederholung erhöht, betonte
der Gutachter.
Geschworenen befanden die Frau einstimmig für schuldig
Die Geschworenen befanden die Frau einstimmig für
schuldig. Die Haftstrafe beträgt 20 Jahre, außerdem wurde eine
Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verfügt. Das Urteil
ist nicht rechtskräftig.
Hilfe für Menschen mit Suizidgedanken
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.