Am Montag wurde der Prozess gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) fortgesetzt.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, einen syrischen General in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der Voraussetzungen Asyl verschafft zu haben. Wie dieser Asyl bekam, war Zentrum der Befragung des Ex-BFA-Direktors. Auch der Ex-Generaldirektor für öffentliche Sicherheit sagte aus, konnte sich aber an vieles nicht erinnern.
BVT-Prozess: Weitere Befragungen
Vom Mossad soll der General nach Österreich gebracht
worden sein, wo er den Beamten des BVT übergeben worden sein soll, so
die Anklage. Auf Bestreben des israelischen Auslandsgeheimdienstes
sollen die Beamten ihm in Österreich Asyl verschafft haben. Dem
syrischen General wird die Mitverantwortung für Folterungen von Gegnern
des syrischen Regimes in einem Gefängnis in Ar-Raqqa vorgeworfen.
Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Wien in Bezug auf die Vorgänge in dem syrischen Gefängnis.
Befragt
wurde eine hohe Beamtin im Referat des Zweitangeklagten Bernhard P.,
die zum damaligen Zeitpunkt neben dem drittangeklagten Chefinspektor die
Fachaufsicht über den viertangeklagten Chefinspektor hatte, der als
zuständiger Sachbearbeiter den Kontakt zum syrischen General hatte. Als
operative Leitung hätte "theoretisch alles über mich laufen müssen",
betonte die Beamtin, in der Praxis sehe das jedoch anders aus. Es sei
vorgekommen, dass ganze Ebenen übersprungen und Weisungsketten nicht
eingehalten wurden.
Ex-Generaldirektor und Ex-BFA-Direktor befragt
"Ich war nicht zu hundert Prozent involviert",
meinte die Beamtin zur Operation "White Milk", wie die Mission mit dem
Ziel, den General nach Österreich zu bringen und ihm dort Asyl zu
verschaffen, im BVT und Mossad genannt wurde. Dass sie Informationen
über die Operation erhalten habe, sei ihr "nicht erinnerlich". Sie habe
damals gerade ihren Masterabschluss gemacht, und sei deshalb wohl öfter
nicht anwesend gewesen. "Und wenn jemand nicht da ist, geht man zu
dessen Vorgesetzten. (...) Ich finde das persönlich auch nicht optimal".
Als
Zeuge geladen war auch Konrad Kogler, der damalige Generaldirektor für
öffentliche Sicherheit und damit Vorgesetzte des damaligen BVT-Direktors
Peter Gridling. Darüber, dass dem General Kriegsverbrechen vorgeworfen
wurden, sei er nicht informiert worden. Auch nicht, nachdem die NGO
Commission for International Justice and Accountability (CIJA) 2016 an
das Justizministerium herantrat und in einer Besprechung, an der auch
zwei der Angeklagten teilnahmen, Bedenken zu dem syrischen Asylwerber
äußerte.
Inkriminierten Vorgänge liegen acht Jahre zurück
Auch wann er das erste mal von dem General erfahren habe
und ob er sich von den Angeklagten ausreichend über ihr Vorgehen
informiert gefühlt habe, sei ihm "nicht mehr erinnerlich". Wer die
Operation mit dem ausländischen Partnerdienst abgeschlossen habe, könne
er heute nicht mehr sagen. Die inkriminierten Vorgänge liegen etwa acht
Jahre zurück, er sei seit sechs Jahren nicht mehr Generaldirektor.
Ein
weiterer prominenter Zeuge war am Montagnachmittag Wolfgang Taucher,
der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA).
Er schilderte dem Gericht, wie er erstmals auf den syrischen General
aufmerksam gemacht wurde. "Jemand aus dem Büro" von Martin W. habe ihn
kontaktiert, und ein Treffen mit W., Taucher und dessen Stellvertreter
organisiert. Dass dahinter eine Kooperation mit einem ausländischen
Nachrichtendienst gelegen habe, habe Taucher erst aus den Medien
erfahren.
In der Vergangenheit sei es immer wieder vorgekommen,
dass Mitarbeiter des BVT auf Beamte des BFA zugekommen sein, um
Asylwerber zu "avisieren", vor allem dann, wenn die Beamten
Sicherheitsbedenken hatten. Ein "Verschleppen" des Asylverfahrens des
Generals - also ein bewusstes Verzögern, wodurch Österreich zuständig
wurde - wie es dem Angeklagten Leiter der Erstaufnahmestelle OST
vorgeworfen wird, "war nicht Kultur im Bundesamt", betonte Taucher. Er
habe davon auch erstmals bei seiner Befragung durch die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gehört.
"Selbsteintrittsrecht" wäre zweite Möglichkeit
Die zweite
Möglichkeit neben eben jenem "Verschleppen", dass Österreich für ein
Asylverfahren zuständig wäre, obwohl eigentlich bereits ein anderes Land
- im Falle des Generals Frankreich - die Zuständigkeit hat, sei das
"Selbsteintrittsrecht". Wenn der Antragssteller in dem Land, in dem er
sich aufhält, bedroht sei, könne Österreich das Verfahren übernehmen.
"Das kann natürlich zu Erhebungen (Anm: "Gefährdungseinschätzungen")
führen, sagte Taucher. In seinen Unterlagen habe er festgestellt, dass
diese Information "sehr detailliert" ausgeführt wurde. So sei in der
Einschätzung des BVT nicht die Rede von Syrern in Frankreich im
Allgemeinen gewesen, sondern konkret von dem General. Eine "erhöhte
Gefährdungseinschätzung" wie in dieser festgestellt wurde, "bedeutet,
dass auch von Liquidierung die Rede ist", sagte Taucher.
Inhalt
der Befragungen war auch die "Operation Red Bull". Eine Sachverständige
des BVTs sei auf Anweisung ihres Vorgesetzten, dem zweitangeklagten
Ex-Spionagechef Bernhard P., nach Den Haag gereist. Ihr Auftrag sei es
gewesen, an einer Adresse, an der man den Sitz der CIJA vermutete, Fotos
des Hauses für P. zu machen. Wozu diese Bilder gebraucht wurden, sei
ihr nicht gesagt worden. Sie habe lediglich Bilder des Gebäudes gemacht.
Weder sei es ihre Aufgabe gewesen, PKWs fotografieren noch
personenbezogene Daten aufzunehmen. Ob der Auftrag direkt von P. kam
oder er diesen weitergegeben hätte, etwa von seinem Vorgesetzten, dem
Erstangeklagten, krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähigen Martin W.,
könne sie nicht sagen.
Dazu sagte P., es ging darum, zu
überprüfen, ob diese Organisation überhaupt existiere. Er habe "nicht
einmal einen Gedanken daran verschwendet", dass dieses Vorgehen nicht
rechtens sein könnte. "Aus der damaligen Sicht hat es keine Zweifel
gegeben, dass man diese Organisation verifizieren muss", betonte P.
Anschuldigungen gegen den Erstangeklagten
Von
P. kamen aber auch Anschuldigungen gegen den Erstangeklagten - seinen
ehemaligen Vorgesetzten, den früheren Abteilungsleiter Martin W. So
brachte er die Rolle von Martin W. rund um den Wirecard-Skandal auf. W.
soll in die Flucht des ehemaligen Wirecard-Vorstandes Jan Marsalek
involviert gewesen sein. "Ich schließe nicht aus, dass die Russen damals
wissen wollten, was die Amerikaner wussten." Unter der Prämisse, dass
W. diese Ermittlungen geleitet habe, sei nicht auszuschließen, dass
"diese Berichte auch in andere Hände geraten sind".
Das Verfahren
gegen W. wurde am ersten Verhandlungstag ausgeschieden, da dieser
krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähig gewesen sei. Auf die Frage des
Verteidigers des Viertangeklagten, Klaus Ainedter, nach dem Status des
Martin W. erläuterte die Richterin, dass ein Gutachten den vorgelegten
Patientenbrief nicht als ausreichend erachte, um dem Prozess
fernzubleiben. "Es wird weiter zu verfahren sein", kommentierte die
Richterin. Wann und ob überhaupt Martin W. in das Verfahren wieder
einbezogen wird bzw. werden kann, bleibt demnach weiter unklar.
Noch keinen Termin gibt es für die Zeugenbefragung des ehemaligen stellvertretenden Direktors des BVT. Dessen Befragung vor zwei Wochen war nicht möglich, da er eine falsche Dienstadresse angegeben hatte. Auch bei weiteren Zustellungen von Ladungen dürfte es zu Schwierigkeiten gekommen sein, weshalb mit einem Urteil nicht vor Juni zu rechnen ist. "Es ist unglaublich schwierig, Beamte in Österreich an ihrer Dienstadresse zu laden", sagte die Richterin zu Beginn der Verhandlung scherzhaft. Fortgesetzt wird der Prozess am Donnerstag mit Befragungen weiterer BFA-Beamter.