Am Montag, dem 1. Mai enden noch einige bestehende Corona-Regeln. Welche Regeln das sind, darüber gibt Vienna.at hier einen Überblick.
Die bis zuletzt geltende Maskenpflicht ist auch in vulnerablen Bereichen wie Spitälern, Alten- und Pflegeheimen und in Arztpraxen Geschichte. Auch die sogenannte Risikogruppenfreistellung läuft aus. Ende Juni gehört dann auch die Meldepflicht bei einer der Vergangenheit an.
Ärzte und Ärztinnen können aber trotz des Endes der Maskenpflicht weiter darauf bestehen, dass Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen in der Ordination eine FFP2-Maske tragen. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn gesundheitlich geschwächte Personen geschützt werden müssen oder Patientinnen und Patienten mit Symptomen wie Husten oder Schnupfen in die Praxis kommen, stellte die Ärztekammer klar.
Den Fahrplan für das Ende der Corona-Maßnahmen hat die
Regierung bereits im Ministerrat am 1. Februar beschlossen. "Die
Pandemie geht, das Virus bleibt, und wir werden damit umgehen können",
sagte damals Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
Neben dem
Aus für die Masken endet auch die sogenannte Risikogruppenfreistellung -
die coronabedingte Freistellungsregelung für Risikogruppen. Damit wurde
jenen Personen Schutz geboten, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes
Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Die Kosten für
die Freistellung wurden bisher der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu
100 Prozent ersetzt.
Vor den Sommerferien - mit dem 1. Juli -
wird SARS-CoV-2 dann auch keine meldepflichtige Krankheit mehr sein.
Auch die derzeit noch gültige Verkehrsbeschränkung für positiv getestete
Menschen endet dann. Aktuell müssen Infizierte zwar nicht in
Quarantäne, sind aber zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen und
auch im Freien bei engem Kontakt zu anderen Menschen verpflichtet.