Die Begutachtung für den neuen Eltern-Kind-Pass (bisher Mutter-Kind-Pass) endet am Freitag. Doch es sind noch einige Fragen offen.
In den Stellungnahmen der Institutionen wird das Vorhaben großteils begrüßt - sowohl die Schaffung der elektronischen Anwendung als auch die grundsätzlichen Ziele der Reform. Für Fragen sorgt aber der im Entwurf noch nicht konkretisierte neue Leistungskatalog. Auch datenschutzrechtliche Bedenken werden geäußert. Insgesamt lagen Freitagmittag knapp 200 Stellungnahmen vor.
Der neueEltern-Kind-Pass sorgt für einige Fragen
Die Volksanwaltschaft begrüßt in ihrer Stellungnahme, dass der Nachweis der Untersuchungen, der für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe notwendig ist, den Krankenversicherungsträgern künftig automatisch zur Verfügung gestellt wird und nicht mehr in Papierform erbracht werden muss. Derzeit wird das Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um 1.300 Euro gekürzt, wenn der Nachweis verspätet erbracht wird - auch wenn die Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Elektronische Nachweismethode erst bis 2026 abgeschlossen
Da
die elektronische Nachweismethode aber erst bis 2026 abgeschlossen sein
soll, fordert die Volksanwaltschaft die Schaffung einer
Übergangslösung, um "Härten für Familien mit Kleinkindern auch
angesichts der gegenwärtig hohen Inflation und Teuerung zu vermeiden",
wie es in der Stellungnahme heißt. Sie schlägt vor, eine Bestimmung
einzuführen, wonach das Kinderbetreuungsgeld auch dann in voller Höhe
gebührt, wenn Eltern die Untersuchungen vollständig durchführen und
lediglich die Nachweise verspätet vorlegen.
Verpflichtende Elternberatung beim Eltern-Kind-Pass geplant
Das österreichische
Hebammengremium (ÖHG) betont in seiner Stellungnahme, die
grundsätzlichen Ziele der Reform zu unterstützen, beklagt aber, dass
wesentliche Positionen des ÖHG nicht berücksichtigt worden seien.
Gefordert wird, zusätzlich zur verpflichtenden Hebammenberatung in der
18. bis 22. Schwangerschaftswoche eine psychosoziale Betreuung in der
14. bis 17. Woche durch Hebammen sowie eine weitere Hebammenberatung in
der 24. bis 34. Woche vorzuschreiben. Im Entwurf ist derzeit lediglich
eine zusätzliche verpflichtende "Elternberatung" in der 20. bis 35.
Woche vorgesehen. Es sei nicht klar, durch wen diese Beratung
durchgeführt werden soll, kritisiert das Hebammengremium.
Frauenberatung bemängelt fehlende konkrete Ausformuierung
Das
Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen bemängelt,
dass die konkrete Ausformulierung fehlt, welche Inhalte diese
Elternberatung enthalten soll. Gefordert wird, dass eine Arbeitsgruppe,
in der auch die Frauenberatungsstellen vertreten sein sollen, ein
Curriculum erarbeiten soll, in dem auch gleichstellungspolitische Ziele
verankert sind. Der zu erwartende "massive Mehraufwand an
Beratungsleistungen" müsse sich unbedingt in einer entsprechenden
Anpassung in den Basisfinanzierungen der Familien- und
Frauenberatungsstellen widerspiegeln.
Frage um Untersuchungsergebnisse im elektronischen Eltern-Kind-Pass
Sorge macht dem Netzwerk,
dass die Obsorgeberechtigten eines Kindes das Recht haben sollen, im
elektronischen Eltern-Kind-Pass unter anderem die
Untersuchungsergebnisse des Kindes abzurufen, den Untersuchungsplan
einzusehen oder den Zugriff für zugriffsberechtigte
Gesundheitsdiensteanbieter zu verändern. Bei Gewaltbetroffenheit von
Frauen und Kindern brauche es Sperr- und Ausschlusskriterien des
gewalttätigen Partners. Angemerkt wird auch, dass ein rein
elektronischer Zugang nicht niederschwellig und nicht für alle Menschen
gleich gut zugänglich sei.
Datenschutzrat äußerte mehrere Bedenken zu Eltern-Kind-Pass
Der Datenschutzrat äußert mehrere
Bedenken. Unter anderem wünscht er sich genauere Erläuterungen, warum
die Aufbewahrungsdauer der Daten von 30 Jahren nicht verkürzt werden und
der Zugriff auf die Daten nicht wesentlich früher auf die jeweils
betroffene Person beschränkt werden könne. Auch die Organisation
epicenter.works stellte "einige Mängel aus datenschutzrechtlicher Sicht
im Gesetzesvorschlag" fest. So werde eine Registrierungsverpflichtung
des Gesundheitsdiensteanbieters für jede festgestellte Schwangerschaft
geschaffen. Ein erfolgter Schwangerschaftsabbruch wäre daher jederzeit
nachweis- und auswertbar.
Änderungen werden von SOS Kinderdorf begrüßt
Begrüßt werden die Änderungen von SOS
Kinderdorf. Allerdings weist die Organisation auch auf ein "wesentliches
Defizit" der Reform hin, wie es in einer Aussendung heißt. So bestünden
weiterhin große Lücken in Bezug auf die Früherkennung psychischer
Probleme bei Kindern, vor allem aber auch ihrer Eltern. Vorgeschlagen
wird, im Zuge der Reform ein Früherkennungsprogramm zur psychischen
Gesundheit einzuführen.
Zahnärztekammer will zahnmedizinische Leistungen im Pass
Der Österreichische Bundesverband für
Psychotherapie (ÖBVP) spricht sich für die Aufnahme einer verbindlichen
psychotherapeutischen Beratung in den Eltern-Kind-Pass aus, Ergotherapie
Austria, der Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,
für jene von ergotherapeutischen Leistungen. Die Österreichische
Zahnärztekammer will zahnmedizinische Leistungen im Eltern-Kind-Pass
sehen.
Gesetzesentwurf sei eine Grundlage für den Eltern-Kind-Pass
Ein Sprecher des Sozialministeriums wies auf APA-Anfrage
darauf hin, dass es sich beim vorliegenden Gesetzesentwurf um eine
Grundlage halte, damit der Eltern-Kind-Pass weiterhin gesichert sei und
man mit der Digitalisierung starten könne. Die Erweiterung des
Leistungskatalogs sei noch nicht vollständig enthalten, dieser werde
gerade verhandelt. So werde etwa die zweite Hebammenberatung, die vom
Ministerrat beschlossen wurde, wie geplant kommen, derzeit aber noch
verhandelt, weshalb sie im aktuellen Entwurf noch nicht enthalten sei.
Im Entwurf heißt es dazu, dass das mittels Verordnung festzulegende
Untersuchungsprogramm "weitere Beratungsleistungen für Schwangerschaft,
Geburt und Elternschaft (z. B. Elternberatung oder GEVAN (Gesundheit und
Ernährung von Anfang an, Anm.)" vorsehen könne.
Auch der
Rechnungshof, der die Schaffung einer elektronischen Anwendung begrüßt,
weist darauf hin, dass zur konkreten Ausgestaltung des
Eltern-Kind-Pass-Programms eine zeitnahe Novellierung der
Mutter-Kind-Pass-Verordnung notwendig sei.
Vielzahl zusätzlicher Leistungen ins Vorsorgeprogramm aufgenommen
In den kommenden Jahren
soll laut Regierungsbeschluss eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen in
das Vorsorgeprogramm aufgenommen werden: Neben der psychosozialen
Beratung zu Beginn der Schwangerschaft und der zweiten, freiwilligen
Hebammenberatung vor der Geburt sollen etwa ein zusätzliches
Hörscreening für Neugeborene, ein zusätzlicher Ultraschall sowie
ergänzende Laboruntersuchungen in Anspruch genommen werden können.
Der
Mutter-Kind-Pass ist seit 1974 ein wichtiges Vorsorgeinstrument für
Schwangere, Babys und Kleinkinder. Bis 2026 soll das in die Jahre
gekommene Büchlein ausgebaut und digitalisiert werden - zum
elektronischen Eltern-Kind-Pass. Die technische Umsetzung soll im
zweiten Halbjahr 2023 beginnen. Der Beschluss des
Eltern-Kind-Pass-Gesetzes im Nationalrat ist im Juni geplant.