Am Donnerstag wurde die ORF-Digitalnovelle von der Regierung in die Begutachtung geschickt. Diese soll mehr Kooperationen und Kompensationszahlungen bringen.
Bis 25. Mai können dazu Stellungnahmen abgegeben werden. Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass der ORF einen millionenschweren Entfall des bisherigen Rechts auf Vorsteuerabzug vom Bund unter bestimmten Voraussetzungen kompensiert bekommt. Zudem soll die Kooperation mit Privaten etwa über die Bereitstellung eines Sendungskatalogs gestärkt werden.
Eckpunkte der ORF-Digitalnovelle wurden präsentiert
Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten ORF-Digitalnovelle haben Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) und die Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer bereits am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. So darf der ORF künftig sowohl online-only als auch online-first produzieren, weiters wird es auf orf.at künftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geben, wobei die Textbeitragszahl pro Woche auf 350 beschränkt wird. Die gegenwärtige Sieben-Tage-Beschränkung für Abrufe in der TVthek wird je nach Inhalt auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt.
GIS-Gebühr wird zu ORF-Beitrag umgewandelt
Bereits
länger bekannt ist, dass die derzeitige gerätegekoppelte GIS-Gebühr zu
einem ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe umgewandelt wird. Pro
Haushalt sind künftig 15,30 Euro pro Monat fällig, wobei bisherige
Gebührenbefreiungen aufrecht bleiben, Nebenwohnsitze ausgenommen sind
und eine Staffelung des ORF-Beitrags für Unternehmen in Kraft tritt.
Durch die Umstellung vom per GIS-Gebühr eingehobenen Programmentgelt auf
den neuen ORF-Beitrag entfällt für den ORF das Recht zum
Vorsteuerabzug. Dieser Verlust beträgt für den ORF in den Folgejahren
zwischen 70 und 90 Mio. Euro, geht aus einer Folgenabschätzung zum
Gesetzesentwurf hervor. Diese Summe soll vom Bund durch eine zeitlich
befristete jährliche "Kompensation" an den ORF "neutralisiert" werden.
Im Gegenzug soll der ORF Einsparungsmaßnahmen etwa im Personal- und
Sachkostenbereich treffen. Zusätzlich erhält der ORF bis 2026 jährlich
10 Mio. Euro an Kompensationszahlungen für den Fortbestand des
Radiosymphonieorchesters (RSO) und von ORF Sport +. Voraussetzung für
die Kompensation ist etwa, dass mehr Breitensport im Hauptprogramm zu
sehen ist.
ORF erhält zusätzlich Kompensationen
Diese Kompensationen erhält der ORF zusätzlich zu 710
Millionen Euro aus dem ORF-Beitrag. Die Summe bemisst sich aus den
durchschnittlichen Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags von
2024 (ca. 683 Mio. Euro) bis 2026 (ca. 743 Mio. Euro). Übersteigen die
Einnahmen durch den ORF-Beitrag die Nettokosten des
öffentlich-rechtlichen Auftrags, sollen die Mittel wie bisher einer
Widmungsrücklage und in einem weiteren Schritt einem Sperrkonto
zugeführt werden. Steigen die Nettokosten, kann der ORF darauf
zurückgreifen. Eine Erhöhung des ORF-Beitrags wird als "letzte Option"
angeführt. Ist dies dennoch nötig, kann der ORF-Generaldirektor
weiterhin einen Antrag an den Stiftungsrat stellen. Dieser wird im
Anschluss von der Behörde KommAustria geprüft.
Mit der Umstellung von der an Fernseher und Radio gekoppelten GIS-Gebühr auf
den ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe werden rund 525.000
weitere Privathaushalte beitragspflichtig. Insgesamt sind es damit 4,1
Mio. Haushalte, die den Beitrag zahlen müssten. Allerdings beträgt die
Befreiungsquote rund acht Prozent, womit die Beitragspflicht letztlich
rund 3,7 Mio. Haushalte trifft.
238.000 Unternehmen sind beitragspflichtig
Zudem sind laut Expertenschätzungen rund 238.000 Unternehmen beitragspflichtig, wovon rund 100.000 durch die Umstellung auf
die Haushaltsabgabe erst zahlungspflichtig werden. Wie viel ein
Unternehmen an den ORF zahlen muss, hängt von der Summe der ausbezahlten
Löhne ab. Bis 1,6 Mio. Euro ist laut Entwurf ein ORF-Beitrag zu zahlen,
bis 3 Mio. Euro zwei ORF-Beiträge, usw. Ausgenommen sind
Ein-Personen-Unternehmen.
Bisher hob die GIS Gebühren Info Service
Gmbh die GIS-Gebühr ein. Sie wird umbenannt in ORF-Beitrags-Service
GmbH. Wer beitragspflichtig ist, wird künftig über Daten des Zentralen
Melderegisters erhoben. Bei Unternehmen dient die Kommunalsteuer zur
Feststellung der Zahlungspflicht.
Digitalnovelle: ORF soll Kooperation mit Privaten stärken
Aus dem Gesetzesentwurf geht
auch hervor, dass der ORF die Kooperation mit Privaten stärken soll. So
ist vorgesehen, dass das öffentlich-rechtliche Medienhaus eine Auswahl
von eigenproduzierten Sendungen, die vor mehr als sieben Jahren
erstausgestrahlt wurden, im Ausmaß von 500 Minuten pro Jahr
zusammenstellt. Private Rundfunkveranstalter können aus dieser Liste
Sendungen gegen Entgelt auswählen und im eigenen linearen Programm
ausstrahlen. Auch aktuelle ORF-Sendungen dürfen von Privaten
ausschnittsweise verwendet werden. Der ORF kann wiederum - sofern
gewünscht - Inhalte von privaten Marktteilnehmern auf seiner Onlineplattform gegen Kostenerstattung bereitstellen.
Das
Online-Angebot des ORF darf kein Angebot sein, dass "mit dem
Online-Angebot von Tages- oder Wochenzeitungen oder Monatszeitschriften
vergleichbar" ist. Auf
orf.at sollen audiovisuelle Beiträge künftig 70 Prozent und
Textbeiträge 30 Prozent ausmachen, wobei Texte zur Barrierefreiheit
nicht in die Höchstzahl von 350 Textbeiträgen pro Woche einzubeziehen
sind. Begleittexte für audiovisuelle Beiträge dürfen maximal 300 Zeichen
aufweisen.
ORF kann Inhalte online-first bereitstellen
Dem ORF wird es mit der Novelle ermöglicht, Inhalte
online-first bereitzustellen. Inhalte aus Kultur, Information
(ausgenommen Nachrichtensendungen), Unterhaltung und Sport dürfen jedoch
frühestens 24 Stunden vor Ausstrahlung im linearen Programm online
gestellt werden. Im Falle von Serien sind maximal zwei Folgen im Voraus
erlaubt. Im Bereich der Inhalte, die der ORF künftig nur für online
produzieren darf (online-only), sind bis zu 80 Sendungen pro Woche
erlaubt.
In einem vorgesehenen Transparenzbericht werden neben einer teils namentlichen Aufschlüsselung der Gehälter etwa auch die erzielten Reichweiten von Sendungen und Online-Angeboten sowie die Kosten sämtlicher Eigen- und Auftragsproduktionen angeführt. Der Bericht muss für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.