Am kommenden Donnerstag besiegelt der Nationalrat das Aus der "Wiener Zeitung" in ihrer bisherigen Form.
Das Republiksblatt, das als älteste Tageszeitung der Welt firmiert, wird in der Folge nur noch online und allenfalls monatlich in Papierform erscheinen. Gleichzeitig wird die Transparenz bei der Inseraten-Vergabe erhöht. Endgültig abgelegt wird der U-Ausschuss zu vermeintlichen ÖVP-Affären.
Abschlussbericht des Ausschusses wird thematisiert
Konkret behandelt wird zu Beginn der Sitzung nach einer "Aktuellen Stunde", in der die SPÖ den "drohenden Notstand in den Spitälern" thematisiert, der Abschlussbericht des Ausschusses. Das knapp 1.000 Seite dicke Konvolut enthält auch die Schlussfolgerungen der einzelnen Fraktionen, die wenig überraschend durchaus unterschiedlich ausgefallen sind.
Von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl empfohlen wird darin
etwa die Schaffung einer unabhängigen, weisungsfreien
Bundesstaatsanwaltschaft, aber auch "nicht öffentliche"
Ermittlungsverfahren nach deutschem Vorbild. Zur Wahrung der Grund- und
Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten sollte ein
Straftatbestand geschaffen werden, der unter anderem die
Veröffentlichung der Anklageschriften oder anderer amtlicher Dokumente
eines Strafverfahrens verbietet, bevor sie in öffentlicher Verhandlung
erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen wurde. Der
Abschluss des Verfahrens bietet zugleich auch die Möglichkeit, einen
neuen U-Ausschuss mit Minderheitenrecht einzusetzen, wobei sich aktuell
keine gemeinsame Vorgangsweise der Opposition anbahnt.
Aus der "Wiener Zeitung" wird im Nationalrat besiegelt
Für einiges Aufsehen gesorgt haben in den vergangenen Wochen auch die einschneidenden Änderungen bei der "Wiener
Zeitung". Diese braucht ein neues Geschäftsmodell, nachdem die
Pflichtveröffentlichungen im Republiksblatt fallen. Statt des
"Amtsblatt" in der "Wiener
Zeitung" soll eine erweiterte elektronische Verlautbarungs- und
Informationsplattform eingerichtet werden, die als eine Art digitales
"schwarzes Brett" des Bundes fungieren soll.
Eine weitere
Gesetzesinitiative sieht mehr Transparenz bei öffentlichen Inseraten
vor. So werden Ministerien und andere öffentliche Stellen, die
Werbekampagnen ab einem Volumen von 150.000 Euro schalten, ab kommendem
Jahr öffentlich über Inhalt, Laufzeit und Budget der Kampagne
informieren und darlegen müssen, warum diese nötig ist. Neu ist außerdem
die Meldepflicht aller entgeltlichen Inserate und Einschaltungen an die
KommAustria.
"Stiftung Verfassung" wird neu eingerichtet
Neu eingerichtet wird eine "Stiftung Verfassung".
Diese soll etwa Informationen über Verfassung und
Verfassungsgerichtsbarkeit zur Verfügung stellen, Forschung zu
Verfassungsfragen und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs
fördern und einen Verfassungspreis verleihen.
Zusammengeleget werden sollen Rat für Forschung und Technologieentwicklung sowie der Wissenschaftsrat. Anstelle dieser beiden Gremien soll ein "Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat" (FWIT-Rat) eingerichtet werden und die Bundesregierung künftig bei der Umsetzung der FTI(Forschung/Technologie/Innovation)-Strategie und der Forschungspolitik beraten.