Der TV-Sender Puls 24 hat aufgedeckt, dass im Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall in Niederösterreich ein verurteilter Ex-Lehrer sein Tätigkeitsverbot ignorierte.
Der zu mehrjähriger Haft verurteilter Ex-Lehrer arbeitete nach Verbüßung seiner Strafe ungeachtet eines gerichtlich ausgesprochenen Tätigkeitsverbots wieder mit Kindern. Demnach bot der Pädagoge Kunst-Kurse an und hielt im Dezember 2022 in einer Einrichtung für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr im Bezirk Neunkirchen einen Workshop ab.
Weil er damit gegen eine ihm untersagte Berufsausübung verstieß, muss sich der Pädagoge nach § 220b Absatz 4 StGB - diese Bestimmung im Strafgesetzbuch sieht für derartige Verstöße eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vor - demnächst am Bezirksgericht Wiener Neustadt verantworten. Laut Puls 24 soll die Verhandlung Ende Mai stattfinden. Markus Bauer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, bestätigte am Donnerstag auf APA-Anfrage das Vorliegen eines entsprechenden Strafantrags. Zur Anklage gebracht wurde ausschließlich die verbotene Berufsausübung. Hinweise auf Übergriffe seitens des Ex-Lehrers an der betroffenen Einrichtung oder andernorts "liegen derzeit nicht vor", sagte Bauer.
Der
ehemalige Lehrer war im Jahr 2017 am Landesgericht Wiener Neustadt
wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines
Autoritätsverhältnisses und Herstellens von bildlichen Darstellungen von
Kindesmissbrauchshandlungen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zusätzlich erging ein Tätigkeitsverbot,
das ihm eine Berufsausübung als Lehrer, Erzieher und Betreuer von
Minderjährigen untersagte. Der Lehrer war mit einer Schülerin ein
intimes Verhältnis eingegangen und hatte mit dieser mehrfach
Geschlechtsverkehr in seiner Wohnung. Der verheiratete Familienvater war
im Tatzeitraum 37, das Mädchen 13 Jahre alt.
An dem Workshop, den der mittlerweile 42-Jährige vor vier Monaten in der Einrichtung im Bezirk Neunkirchen hielt, sollen Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren teilgenommen haben. Die Vorstrafe war zu diesem Zeitpunkt getilgt, auf die Einholung einer erweiterten "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" wurde seitens der Einrichtung aber offenbar verzichtet: dem Puls 24-Bericht zufolge wurde kein Background-Check durchgeführt, die Einrichtung wusste nichts vom Tätigkeitsverbot. Laut Puls 24 schließt die Einrichtung aus, dass der 42-Jährige während des Workshops alleine mit Jugendlichen in einem Raum war. Es seien immer drei Mitarbeiterinnen dabei gewesen.