Ein weiteres befeuert die ÖVP die Diskussion über ein Zitierverbot für Medien aus Verfahrensakten.
Gelten solle dieses vor öffentlichen Verhandlungen in Strafverfahren, schlug Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am Samstag in sozialen Netzwerken vor. Sie berief sich dabei abermals auf das in Deutschland geltende Modell. "Grundrechte gelten für alle Menschen, auch für Beschuldigte in Strafverfahren", argumentierte sie den neuerlichen Vorstoß.
"Es gibt selbstverständlich ein
öffentliches Interesse, über Straftaten, Verdachtsmomente, Ermittlungen
und Strafverfahren zu berichten - ganz besonders, wenn es um Politik
oder das sensible Thema Korruption geht", meinte Edtstadler. Ebenso habe
"der mutige Investigativjournalismus" eine zentrale Bedeutung im System
der "Checks and Balances". In vielen Fällen der jüngeren Vergangenheit
sei aber praktisch alles, was sich im Strafakt befindet, auch an die
Öffentlichkeit gelangt, kritisierte die Ministerin diese "deutliche
Schieflage".
Edtstadler geht es nun "um eine notwendige
Grenzziehung" zwischen den Rollen im Rechtsstaat: "Medien recherchieren
und berichten, Polizei und Staatsanwaltschaften ermitteln und decken auf
und Gerichte wiegen ab und entscheiden." In dieser Rollenverteilung
habe eine beschuldigte Person Grundrechte, die auch in Verfassungsrang
stehen, wie das Recht auf ein faires Verfahren und damit die
Unschuldsvermutung sowie den Schutz des Privatlebens.
Österreich
brauche daher ein Zitierverbot nach deutschem Vorbild für das Stadium
des Ermittlungsverfahren, also bevor es zu einer Anklage und damit zur
öffentlichen Verhandlung kommt, präzisierte die Ministerin. Dem
öffentlichen Informationsbedürfnis könne auch ausreichend Genüge getan
werden, ohne dass wörtlich aus den Strafakten zitiert wird, ganze
Vernehmungen abgedruckt werden oder private Chats die Titelseiten
füllen.
"Die ÖVP sollte sich weniger auf den medialen Umgang mit Chats und Strafakten konzentrieren, sondern mehr damit, die darin ersichtlichen Missstände zu beheben", meinte der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak Samstagabend in einer ersten Reaktion. "Medien unterliegen ohnehin sowohl rechtlich als auch in ihrer Selbstkontrolle strengen Regeln, was den Umgang mit strafrechtlichen Vorwürfen angeht. Und dienstliche Kommunikation und Postenkorruption sind nicht privat."