Ein zweitägiger Prozess um die Verabreichung von Rattengift ist am Freitag am Landesgericht St. Pölten mit einem Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes zu Ende gegangen.
Einem 53-Jährigen war angelastet worden, seinem betagten Vater die Substanz in Lebensmittel gemischt zu haben. Nicht rechtskräftig verurteilt wurde der Landwirt allerdings wegen Körperverletzung und Nötigung zu vier Monaten bedingter Haft, weil er den Altbauern geschlagen und bedroht haben soll.
Mann bekannte sich am ersten Prozesstag nicht schuldig
Der 53-Jährige hatte sich am ersten Prozesstag am Mittwoch nicht schuldig bekannt. Im Zentrum der Fortsetzung standen am Freitag Befragungen von Familienmitgliedern des Angeklagten. Generell wurde ein konfliktreiches Bild im agrarischen Umfeld im Raum St. Pölten gezeichnet. Der Beschuldigte und der Altbauer hatten seit Jahren Differenzen zumindest über landwirtschaftliche Fragen, wie die Ehefrau des Angeklagten und dessen Bruder bestätigten. Letzterer sprach sogar von regelrechtem Hass.
Der psychiatrische Sachverständige Werner Brosch beschrieb den Beschuldigten als von der familiären Situation und von der Arbeit am Hof "schon sehr belastet". Es gebe zudem eine "Tendenz zur Selbstausbeutung". Im Rahmen des Untersuchungsgesprächs habe sich der 53-Jährige hinsichtlich der Beziehung zum Senior allerdings "erstaunlich neutral" gezeigt.
Blutuntersuchung brachte Vergiftung zum Vorschein
Am 23. August des Vorjahrs soll der damals 81 Jahre alte Vater des Beschuldigten im Wohnbereich eines Bauernhofs im Raum St. Pölten gestürzt sein. Der Mann alarmierte später selbst die Rettung, im Universitätsklinikum St. Pölten brachte eine Blutuntersuchung eine Vergiftung zum Vorschein. Vollständig von dem Vorfall erholt hat sich der Altbauer bisher nicht.
Rattengift sichergestellt
Entdeckt worden war im Blut des Opfers der Wirkstoff Brodifacoum. Ein Rattengift, das die Substanz beinhaltete, wurde am Hof des 53-Jährigen sichergestellt. "Einen anderen Täter gibt es bei Weitem nicht", sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Der Beschuldigte habe diverse Konflikte mit dem Vater und auch die Möglichkeit gehabt, das Gift beizumischen. Für einen Suizidversuch des Seniors gebe es zudem keine Anhaltspunkte.
Als einer der Hintergründe in Sachen Motivlage galt ein 2002 verfasster Übergabevertrag für die Landwirtschaft des Vaters des Beschuldigten. Der Angeklagte ist nunmehr der Eigentümer, lebt selbst jedoch seit Ende der 1990er-Jahre am landwirtschaftlichen Anwesen seiner Ehefrau. Aufkommen muss er für Kost und Logis des Seniors. Laut Verteidiger Michael Sedlacek war dieser Kontrakt aber "nie ein Thema".
Der 53-Jährige selbst sagte in seinem abschließenden Statement, dass es ihm für seinen Vater leidtue, "dass er im Spital war". Er selbst habe "mit dieser Sache nichts zu tun". Ähnlich sahen es die Geschworenen, die die Hauptfrage nach versuchtem Mord mit 5:3 Stimmen verneinten.
Staatsanwältin gab keine Erklärung ab
Bei der Bemessung der Strafhöhe wirkte sich laut dem vorsitzenden Richter der bisher ordentliche Lebenswandel des Beschuldigten mildernd aus. Als erschwerend seien das Zusammentreffen dreier Vergehen sowie die Tatbegehung zum Nachteil eines Angehörigen gewertet worden. Während Verteidiger Sedlacek auf Rechtsmittel verzichtete, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.