Die Wochenzeitung "Falter" wird vom Presserat für einen Artikel über Gottfried Waldhäusl gerügt.
In diesem bezeichnet der Autor auf "falter.at" den niederösterreichischen FPÖ-Politiker als "Landesunrat". Der Begriff, so die Ansicht des Presserats, verletzt die Menschenwürde. Ein Leser hatte die Bezeichnung kritisiert. Dadurch werde Waldhäusl auf eine Art und Weise entmenschlicht, wie man es aus diktatorischen Systemen kenne.
"Falter"-Beitrag über Waldhäusl: Rüge vom Presserat
Der "Falter"-Beitrag befasst sich mit Waldhäusl anlässlich einer TV-Diskussion. In dieser sagte der FPÖ-Politiker auf die Frage einer 16-jährigen Gymnasiastin mit Migrationshintergrund, was wäre, wenn die EU-Grenzen geschlossen worden wären: "Dann wäre Wien noch Wien."
Der
Senat berücksichtigte, dass es sich bei dem "Falter"-Artikel um einen
Kommentar handelt und die Meinungsfreiheit somit großzügig auszulegen
ist. Kommentare dürften insbesondere dann scharfe Werturteile enthalten,
wenn der oder die Betroffene - wie im vorliegenden Fall - selbst Anlass
für eine harsche Wortwahl gab. Dieser Grundsatz gilt umso mehr, wenn
sich diese Kritik auf eine Person mit hohem politischen Amt bezieht,
betonte der Presserat.
Allerdings könnten Äußerungen, die in die Menschenwürde eingreifen, auch in einem Kommentar nicht
mit der Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Die Entscheidungspraxis
des Presserats sei damit zu rechtfertigen, dass die Menschenwürde den
Kern der Persönlichkeitssphäre betrifft und ihre Wahrung eines der
wichtigsten medienethischen Prinzipien ist. Insofern seien auch
Politikerinnen und Politiker und sogar Schwerverbrecherinnen und
Schwerverbrecher vor Eingriffen in die Menschenwürde geschützt.
Verwendung des Begriffs "Landesunrat"
Nach
Auffassung des Senats ist der Begriff "Landesunrat" geeignet, den
Betroffenen in einer menschenverachtenden Art und Weise herabzusetzen.
Der Senat bewertet den Begriff ähnlich wie die Bezeichnungen als "Müll"
oder "Abschaum", die bereits in einer anderen Entscheidung als Eingriff
in die Menschenwürde eingestuft wurden.
Dem Senat sei zwar
bewusst, dass die Bezeichnung wegen der früheren Funktion Waldhäusls als
Landesrat gewählt wurde. Menschenverachtende Wortspiele müssten jedoch
selbst dann nicht
hingenommen werden, wenn diese in einem sarkastischen Kontext gebraucht
werden und Reaktion auf verächtliche Äußerungen waren. Im Sinne der
bisherigen Entscheidungspraxis verunglimpft der Kommentar den Politiker
und verletzt seine Menschenwürde.
Die Medieninhaberin, die am Verfahren nicht teilnahm, wird aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Zudem empfiehlt der Senat eine Anpassung des Beitrags bzw. eine Entfernung des Begriffs "Landesunrat".