Burgenland zieht nochmal gegen Vollspaltenböden in der Schweinehaltung vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Dass das vom Bund beschlossene Verbot eine Übergangsfrist bis 2040 vorsieht, sei "im Sinne des Tierwohles vollkommen inakzeptabel", sagte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Freitag. Die erste Verfassungsbeschwerde des Landes war im Dezember zurückgewiesen worden, weil der Bund die angefochtenen Bestimmungen in der Zwischenzeit geändert hatte.
In der kommenden Woche wird die Landesregierung einen neuen Antrag auf ein Normprüfungsverfahren beschließen. Den ersten habe "die Bundesregierung mit einer höchst fragwürdigen Gesetzesänderung unterlaufen", meinte der Landeshauptmann. Bekämpft wird vor allem, dass das Verbot erst mit 1. Jänner 2040 in Kraft treten soll. "Eine Übergangsfrist von 17 Jahren, die diese Gesetzesänderung vorsieht, können wir nicht akzeptieren. Tierwohl kann nicht Jahrzehnte warten", betonte Doskozil. Er will sich für ein sofortiges Verbot der Tierhaltung auf Vollspaltenböden einsetzen.