Ein 53-Jähriger musste sich am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht verantworten, weil er seinem Vater Rattengift in Lebensmittel gemischt haben soll.
Angelastet wird dem Landwirt versuchter Mord, der Niederösterreicher bekannte sich nicht schuldig. Als mögliches Motiv gelten Differenzen finanzieller Art, bereits zuvor soll es zu Auseinandersetzungen gekommen sein. Der Geschworenenprozess ist für zwei Tage anberaumt und wird am Freitag fortgesetzt.
Mann versuchte Vater mit Rattengift umzubringen
Angesiedelt ist
die Causa im landwirtschaftlichen Bereich. Am 23. August des Vorjahrs
soll der damals 81 Jahre alte Vater des Beschuldigten im Wohnbereich
eines Bauernhofs im Raum St. Pölten gestürzt sein. Der Senior alarmierte später selbst die Rettung, im Universitätsklinikum St.
Pölten wurde er zunächst aufgrund des Sturzes behandelt. Das
Zustandsbild sei den Medizinern aber "komisch vorgekommen", erklärte die
Staatsanwältin. Eine Blutuntersuchung brachte schließlich eine
Vergiftung zum Vorschein. Mittlerweile ist der Altbauer laut
Staatsanwältin nach langem Krankenhausaufenthalt "noch immer nicht
gesund".
Entdeckt worden war im Blut des Opfers der Wirkstoff
Brodifacoum. "Ein Präparat mit direkt toxischer Wirkung", wie der
gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Denk betonte. Die in dem
Fall verabreichte Menge und die Zahl der Aufnahmen würden sich aber
nicht exakt eruieren lassen. "Man kann über sehr lange Zeiträume auch
sehr kleine Dosen verabreichen", um "in einen wirkungsrelevanten Bereich
zu kommen", ergänzte ein toxikologischer Sachverständiger. Brodifacoum
charakterisierte er als einen blutgerinnungshemmenden Wirkstoff mit
zeitverzögerter Wirkung. Grundsätzlich seien Rattenköder mit
Bitterstoffen versehen. Deren Wahrnehmbarkeit sinke aber im Falle einer
Verdünnung rasch.
Rattengift-Prozess: Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Ein Rattengift, das die Substanz beinhaltete,
wurde am Hof des 53-Jährigen sichergestellt. Der Beschuldigte habe als
einziger "Gelegenheit und Motiv" für die Verabreichung dieses Gifts
gehabt, hob die Staatsanwältin hervor. Beides stellte der Angeklagte
in Abrede. Er sei in den Tagen vor dem Sturz des Vaters nicht bei ihm
gewesen. Über "Essen auf Rädern", das der Altbauer bezogen habe, habe er
sich keinerlei Gedanken gemacht. Rattengift habe er am Hof, um Felder
damit punktuell zu behandeln.
Eine Selbsteinnahme der Substanz durch den 82-Jährigen schloss der Angeklagte auf Nachfrage nicht aus. Laut Denk gibt es dafür aber keine Hinweise.
Als
Hintergrund in Sachen Motivlage gilt ein 2002 verfasster
Übergabevertrag für die Landwirtschaft des Vaters des Beschuldigten. Der
Angeklagte ist
nunmehr der Eigentümer, logiert selbst jedoch seit Ende der 1990er-Jahre
am landwirtschaftlichen Anwesen seiner Ehefrau. Aufkommen muss er im
Fall der Fälle für die Pflege des Seniors, aber generell u.a. auch für
dessen Essen. "Er hat den verhassten Vater dort sitzen", betonte die
Staatsanwältin. Im Fall eines Todes des Altbauers hätte der Beschuldigte
die Liegenschaft veräußern oder auch selbst bewohnen können, wurde in
den Raum gestellt.
Schwieriges Verhältnis von Vater und Sohn
Das gegenseitige Verhältnis wurde von Vater und
Sohn als durchaus schwierig beschrieben. Beide gaben an, sich in den
vergangenen Jahren überwiegend aus dem Weg gegangen zu sein. Laut
Staatsanwaltschaft gibt es eine aktenkundige Vorgeschichte. Bereits im
Sommer 2021 habe der 53-Jährige seinem Vater Faustschläge verpasst, im
Sommer des Vorjahres sei eine weitere Attacke gefolgt. Der Angeklagte selbst bestritt
dies bei seiner Einvernahme. Der nunmehr 82-jährige Altbauer sprach im
Rahmen der per Video eingespielten kontradiktorischen Opferbefragung
auch von einer Drohung des Beschuldigten.
Von der Anklage umfasst sind auch Körperverletzung sowie Nötigung. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang. Fortgesetzt wird die Verhandlung am Freitag mit der Befragung weiterer Zeugen. Vorgesehen ist auch der Vortrag des psychiatrischen Gutachtens durch den Sachverständigen Werner Brosch.