Der angeklagte Mann ist von den Geschworenen schuldig gesprochen worden. Die mutmaßliche Auftraggeberin dagegen wurde knapp freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der angeklagte Mann ist von den Geschworenen schuldig gesprochen worden. Die mutmaßliche Auftraggeberin dagegen wurde knapp freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann, er soll damals als unmittelbarer Täter fungiert haben, fasste vom Gericht 19,5 Jahre Haft aus. Die acht Geschworenen hatten ihn mit sechs zu zwei Stimmen für schuldig befunden. Bei der angeklagten Slowakin, die als Bestimmungstäterin geführt wurde, kamen die Geschworenen zu keiner Mehrheit: Sie stimmten vier zu vier und daher war die Frau freizusprechen.
(APA/Red)
