Am Mittwoch steht der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, erneut vor der Bundesdisziplinarbehörde.
In der Verhandlung am Mittwoch dem 12. April geht es vor der Bundesdisziplinarbehörde um die vom Justizministerium ausgesprochene vorläufige Freistellung von Christian Pilnacek von seinen Aufgaben. Die Behörde überprüft, ob die Gründe für die zuletzt vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte Disziplinarmaßnahme noch aufrecht sind.
Pilnacek war aufgrund diverser Vorwürfe im Februar 2021 suspendiert worden. Unter anderem soll er eine Hausdurchsuchung verraten sowie einer Journalistin Amtsgeheimnisse "gesteckt" haben. Weitere (vom Ministerium später vorgebrachte) Vorwürfe: Pilnacek habe dem damaligen Kabinettschef im Finanzministerium per Chatnachricht ("Das ist ein Putsch"; "Die spielen unfair; nur eine Beschwerde hilft ...") geraten, Rechtsmittel gegen eine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vollzogene Hausdurchsuchung im Finanzministerium sowie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Sachbearbeiter zu erheben. Weiters habe er sich erkundigt, wer den damaligen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) auf seine Beschuldigtenvernehmung vorbereitet ("Wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung?"). Darüber hinaus habe es Pilnacek unterlassen, die Zusendung von ungeschwärzten Aktenbestandteilen aus verschiedenen Verfahren, für deren Bearbeitung er nicht zuständig gewesen sei, zu unterbinden.
2021 hatte die Bundesdisziplinarbehörde im Sinne
Pilnaceks und gegen eine Suspendierung entschieden. Dagegen erhob das
Justizministerium Rechtsmittel und hatte Erfolg:
Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigten
dann die Freistellung Pilnaceks.
In der Zwischenzeit haben sich auch Strafgerichte mit den Vorwürfen beschäftigt. So wurde Pilnacek etwa in der Causa des Geheimnisverrats an die Journalistin rechtskräftig freigesprochen. Andere Verfahren laufen dagegen noch.
Maßstab für
eine Suspendierung ist allerdings nicht allein das Strafrecht - sprich:
Selbst ein Freispruch in einem Strafverfahren schützt unter Umständen
nicht vor einer Suspendierung. Laut Beamtendienstrecht ist eine solche
unter anderem dann angezeigt, wenn durch die "Belassung im Dienst wegen
der Art der ihr oder ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das
Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet
würden."
Mit der Entscheidung der Disziplinarbehörde wird die Causa übrigens voraussichtlich nicht beendet sein: An seinen Arbeitsplatz zurückkehren könnte Pilnacek erst, wenn über die Angelegenheit rechtskräftig entschieden wurde - gegen die erste Entscheidung dauerte der Instanzenzug bis zum VwGH rund ein Jahr.