Am Dienstag hat der Rechnungshof Handlungsempfehlungen für die staatliche Krisenbewältigung in einem COVID-19-Themenpapier veröffentlicht.
Sie fußen auf Prüfungen, die das Kontrollorgan zum Thema publiziert hat. Demnach braucht es etwa zeitgemäße Rechtsgrundlagen und präzise Förderkriterien. "Ich verstehe den Beitrag des Rechnungshofes im Herausarbeiten von Verbesserungspotenzialen", so RH-Präsidentin Margit Kraker im Vorwort.
RH mit Handlungsempfehlungen nach Corona-Pandemie
18 Prüfungen hat der Rechnungshof bereits zum Thema Corona veröffentlicht, einige weitere sind in Bearbeitung. Empfehlungen, die daraus hervorgehen, gibt es nun zum Pandemiemanagement und COVID-19-Hilfen sowie zu einem effektiven Kontrollsystem und einer krisenfesten Organisation.
Vorbereitung für Pandemie-Management laut RH nicht ausreichend
In Berichten zum ersten Jahr der
Pandemie stellte der Rechnungshof fest, dass die Vorbereitungen für ein
gesundheitsbehördliches Pandemiemanagement nicht ausreichend waren,
obwohl der Handlungsbedarf bereits vor der Pandemie aufgezeigt worden
war. Kritik gibt es etwa an der Gesetzeslage: Das Epidemiegesetz sowie
der nationale Pandemieplan aus dem Jahr 2006 sind laut Rechnungshof
nicht mehr zeitgemäß. Das Kontrollorgan empfiehlt deshalb, für geeignete
Rechtsgrundlagen und Krisenpläne zu sorgen. Notwendig seien
funktionierende Meldesysteme, auch brauche es ein klar geregeltes
Zusammenspiel zwischen Gesundheitsministerium, Krankenanstalten und dem
niedergelassenen Bereich. Eine allgemeine gesetzliche Regelung für eine
Informations- und Zusammenarbeitsverpflichtung im Krisenfall habe hier
gefehlt.
47,7 Mrd. Euro an Hilfsmaßnahmen wurden Ende 2022 ausbezahlt
47,7 Milliarden Euro wurden bis Ende 2022 an
Hilfsmaßnahmen vom Bund ausbezahlt oder genehmigt, wie aus dem Papier
hervorgeht. Davon waren 14,3 Milliarden Euro Zuschüsse der eigens
gegründeten Hilfsagentur COFAG, 9,8 Milliarden Euro flossen in die
Kurzarbeit. Empfehlungen des Rechnungshofes umfassen etwa eine klare
Festlegung von Zuständigkeiten, Förderzielen und Parametern, die
treffsichere Gestaltung von Hilfsmaßnahmen und die präzise Definition
der Förderkriterien. Teilweise unpräzise seien etwa die Kriterien für
die Unternehmenshilfen der COFAG gewesen - die antragstellenden
Unternehmen hätten ihre Zahlungsunfähigkeit oder einen konkreten
Liquiditätsengpass, für die die Zuschüsse vorgesehen waren, auch nicht
darlegen müssen. Eine Kombination von Umsatzersatz und Kurzarbeitshilfe
hätte sich außerdem nicht ausgeschlossen, was laut Rechnungshof zu einer
"systematischen Überförderung von Personalkosten" führte - nur im
November 2020 hätte das bei 50 ausgewählten großen Unternehmen eine
Überförderung von bis zu 29 Millionen Euro verursacht.
Kritik an Kontrollsystem der Hilfen durch den Rechnungshof
Auch beim
Kontrollsystem der Hilfen meldete der Rechnungshof Kritik an. Zentrale
Fördervoraussetzungen seien nicht systematisch geprüft worden - so etwa
bei der Familienbeihilfe, die ohne Nachweise ab den ersten
Pandemiemonaten bis zum März 2021 weitergewährt wurde. Der Rechnungshof
empfiehlt Vorgaben für die Kontrolle der Fördervoraussetzungen
festzulegen, Konzepte für die nachgelagerte Kontrolle zu entwickeln und
die Transparenz der Förderungen sicherzustellen.
Dienstbetrieb müsse auch in Krisen sichergestellt werden
Auch in
Krisensituationen müsse der Dienstbetrieb sichergestellt werden, verwies
der Rechnungshof etwa auf die mangelnde IT-Sicherheit von Mitarbeitern
der öffentlichen Verwaltung im Homeoffice. Bestehende Expertise und
Strukturen in der Verwaltung sollen laut Rechnungshof außerdem genutzt
und bei externen Beauftragungen Wissenstransfer sichergestellt werden.
Zu klein sei dieser bei der COFAG gewesen, für die laut Rechnungshof in
hohem Maße externe Leistungen zugekauft wurden, vor allem für
Rechtsberatung und Prüfung von Zuschussanträgen. Bis Mitte 2022 fielen
dafür Kosten von rund 36 Millionen Euro an.