Ein Maßnahmenpaket gegen Kindesmissbrauch wurde von der türkis-grünen Koalition ausgearbeitet. Die Verschärfung im Sexualstrafrecht wird nun in Begutachtung geschickt.
Bei Herstellung oder Anbieten einer Vielzahl (ab 30 Fotos/Videos) von Missbrauchsdarstellungen sind künftig bis zu fünf Jahre Haft möglich, teilte das Justizministerium am Samstag per Aussendung mit. Tätigkeitsverbote für Verurteilte wurden überarbeitet und es soll ein Gütesiegel für Kinderschutz sowie mehr Beratung geben.
Rechtliche Verschärfungen bei Kindesmissbrauch ausgearbeitet
"Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen! Wir haben daher ein Maßnahmenpaket geschnürt, das alle Aspekte abdeckt und für die größtmögliche Sicherheit unserer Kinder sorgen soll", betonte Justizministerin Alma Zadić (Grüne). Die Reform beinhalte neben härteren Strafen "zielgerichtete Prävention" und einen neuen Rechtsbegriff.
Zwei Jahre Haft für den Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch
In
Sachen Strafverfolgung sollen nun bei Besitz von dargestelltem
Kindesmissbrauch statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft drohen, wenn es
sich aber um Kindesmissbrauchsmaterial mit unmündigen Minderjährigen
handelt bis zu drei Jahre Haft. Um eine Ausweitung der Tätigkeitsverbote
für bereits verurteilte Täter sicherzustellen, soll das bisherige
Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt
wegfallen, wurde erläutert. Das Cyber Crime Competence Center (C4) im
Bundeskriminalamt werde aufgestockt und der Ausbau der Expertise bei den
Staatsanwaltschaften und in den Landeskriminalämtern vorangetrieben.
Prävention soll zusätzlich verstärkt werden
Zusätzlich
soll die Prävention verstärkt werden. Künftig müssen alle Bundesschulen
verpflichtend Kinderschutzkonzepte umsetzen, wie das Bundeskanzleramt
kürzlich präsentiert hat. Ein neues Gütesiegel für Kinderschutz soll
Eltern zeigen, wo ihre Kinder ausreichend geschützt werden. Eine
entsprechende Zertifizierungsstelle befinde sich in Ausarbeitung. Auch
eine großangelegte Kinderschutz-Kampagne sei geplant, "damit Kinder
künftig ganz genau wissen, was ihre Rechte sind und wo sie sich
hinwenden können, wenn diese verletzt wurden".
Psychologische Unterstützungsleistungen ausgebaut
Psychologische
Unterstützungsleistungen und Familienberatungsstellen werden laut
Justizministerium finanziell ausgebaut und sollen flächendeckend
angeboten werden. Durch die Reform wird zudem der als verharmlosend
kritisierte Begriff der "Kinderpornografie" durch die "Darstellung von
Kindesmissbrauch" ersetzt. Im Gesetz wird der Begriff "bildlich
sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial" verwendet. Dies orientiert
sich stark am englischen "Child Sexual Abuse Material" (CSAM), dieser
Begriff habe sich international durchgesetzt, so das Ministerium.
Maßnahmenpaket von Justiz- und Familienministerium
Das
Maßnahmenpaket wurde vom Justizministerium gemeinsam mit
Familienministerin Susanne Raab (ÖVP), Sozialminister Johannes Rauch
(Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) ausgearbeitet.
"Wir schützen die Kinder besser, wir bestrafen die Täter härter und wir
unterstützen die Opfer in der Aufarbeitung ihres Leids verstärkt",
wurde Raab in der Aussendung zitiert. "Wir können Kindesmissbrauch
leider nie ganz verhindern. Aber wir können die Folgen für die Opfer
lindern. Diese Hilfe stellen wir mit diesem Maßnahmenpaket auch sicher",
betonte Rauch. "Menschen, die sich an Kindern und Jugendlichen
vergreifen, haben nie wieder etwas in deren Nähe verloren", meinte
Plakolm.