Das Landesgericht hat am Freitag den Fortführungsantrag von 51 Opfern in der Causa Ischgl zurückgewiesen. Die anhängigen zivilrechtlichen Verfahren sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Es bleibt dabei, dass es in der Causa Ischgl keine strafrechtlichen Konsequenzen geben wird. Der Drei-Richtersenat des Landesgerichts Innsbruck gab, nach Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen im November 2021, einem sogenannten Fortführungsantrag von 51 Opfern keine Folge und wies ihn teilweise zurück, teilte das Landesgericht am Freitag mit.
Causa Ischgl: Fortführungsantrag für Landesgericht Innsbruck unzulässig und unbegründet
Der Antrag sei einerseits teilweise aus formellen Gründen unzulässig und andererseits unbegründet, hieß es. Das heißt konkret, dass die Fortführungswerber zum einen teilweise nicht berechtigt seien, einen solchen Antrag zu stellen. Zum Anderen ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck, das Verfahren einzustellen, "nicht zu beanstanden", verlautete es in der Aussendung. Die Entscheidung beinhaltet laut dem Landesgericht über 400 Seiten, 31 Bände des Ermittlungsakts waren zu prüfen.
Die Verantwortlichen wiesen darauf hin, dass es sich bei der Prüfung durch den Senat nur um eine Missbrauchskontrolle handle. Eine eigene Beweiswürdigung der Ermittlungsergebnisse, wie sie die Staatsanwaltschaft anstelle, sei bei dieser Prüfung nicht vorgesehen. Es gebe auch keine gesetzliche Grundlage, dass der Senat Ermittlungen gegen andere Personen als jene, gegen die die Staatsanwaltschaft ursprünglich ermittelt hatte, anordnen könnte.
Zivilrechtliche Verfahren von Ablehnung des Fortführungsantrags in Causa Ischgl nicht betroffen
Einst hatten sich in der Causa fünf Personen
strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt gesehen. Dem Vernehmen nach
handelte es sich dabei um Landesamtsdirektor Herbert Forster, den
früheren Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß, den Ischgler
Bürgermeister Werner Kurz sowie zwei Mitarbeiter der
Bezirkshauptmannschaft. Letztlich wurde aber keine Anklagen erhoben. Es
gebe keine Beweise dafür, "dass jemand schuldhaft etwas getan oder
unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt
hätte", hatte es damals in der Begründung unter anderem geheißen.
Daraufhin kündigte der Verbraucherschutzverein (VSV) an, einen
Fortführungsantrag zu stellen.
Von der Entscheidung zu trennen und nicht betroffen sind die anhängigen zivilrechtlichen Verfahren. Zuletzt brachte der VSV beim Landesgericht Innsbruck eine Sammelklage für 121 Covid-Infizierte gegen die Republik Österreich und das Land Tirol mit einem Streitwert von fast 3,4 Millionen Euro ein.
Amtshaftungsklage von VSV in Causa Ischgl weiter offen
Der
Verbraucherschutzverein hatte im September 2020 erste Amtshaftungsklagen
gegen die Republik eingebracht, das Landesgericht für Zivilrechtssachen
in Wien wies diese aber mit der Begründung ab, dass der Republik für
die betreffenden Zeiträume "weder ein schuldhaftes noch ein
rechtswidriges Verhalten anzulasten" sei. Im Juli des Vorjahres hob das
Wiener Oberlandesgericht (OLG) dieses Urteil auf, weil es mit
Feststellungsmängeln behaftet sei. Die Rechtssache wurde zur
Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für
Zivilrechtssachen zurückverwiesen.
Die Finanzprokuratur hat
inzwischen Rekurs gegen die Entscheidung des OLG erhoben. Sie ist laut
VSV der Meinung, dass allfällige Fehler bei der Kommunikation an die
Medien nicht dem Bund zurechenbar seien, sondern nur das Land Tirol
dafür verantwortlich wäre.