Die deutsche CoviMedical GmbH hat eine Klage gegen Lead Horizon auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags mit Streitwert von 3,3 Mio. Euro eingebracht. Nun will die Wiener Firma Lead Horizon die Klage kontern.
Die Fronten zwischen dem Wiener Unternehmen Lead Horizon, das mit PCR-Selbsttests auf das und dem "Alles Gurgelt"-Testprogramm geschäftlich erfolgreich, und der deutschen CoviMedical GmbH, sind verhärtet. Die Wiener GmbH kontert mit einem "Gegenangriff" und verlangt 1,42 Mio. Euro von CoviMedical.
So kontert Lead Horizon die Millionen-Klage
Auf diesen Betrag beläuft sich - abzüglich einer geleisteten Anzahlung - der noch ausständige Kaufpreis für eine Million bestellter Wiener Test-Kits (Stückpreis: 2,42 Euro), die CoviMedical an 200 Standorten in Deutschland ausrollen wollte. Mittlerweile bezeichnet das Unternehmen mit Sitz in Dillenburg (Hessen) die Test-Kits als unbrauchbar, weil die angebotene Online-Lösung infolge einer nicht funktionierenden WebApp kein zuverlässiges Authentifizierungsverfahren möglich mache und die Voraussetzungen der CE-Zertifizierung des Produkts nicht erfüllt wären.
Vorwürfe für Leas Horizon "an den Haaren herbeigezogen"
Lead
Horizon hat bereits am Donnerstag diese Vorwürfe gegenüber der APA als
"an den Haaren herbeigezogen" zurückgewiesen. Am 8. Mai werden sich die
Streitparteien erstmals zu einer vorbereitenden Tagsatz am Wiener
Handelsgericht einfinden, gab am Freitag Gerichtssprecherin Barbara
Rath-Ruggenthaler auf APA-Anfrage bekannt. In einem umfangreichen
vorbereitenden Schriftsatz, den die bekannte Wiener
Anwaltskanzlei Cerha Hampel, die Lead Horizon in dem Rechtsstreit
vertritt, am vergangenen Montag dem Handelsgericht vorgelegt hat, wird
die kostenpflichtige Klagsabweisung beantragt und auf die Bezahlung des
vollständigen Kaufpreises gepocht. CoviMedical ignoriere "gänzlich die
klaren und eindeutigen Bestimmungen des Lizenz- und Vertriebsvertrags"
und versuche "in plumper Vorgangsweise auf die beklagte Partei Druck
aufzubauen", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Das deutsche
Unternehmen bediene sich "vorgeschobener Scheinargumente" und behaupte
einen Mangel in der WebApp, "den es jedoch nicht gibt".
KI-Funktion für die APP laut Lead Horizon einwandfrei
Die für
den deutschen Geschäftspartner eigens entwickelte, mit einer KI-Funktion
versehene WebApp, funktioniert laut Lead Horizon einwandfrei und wurde
ordnungsgemäß angeboten und geliefert. Demgegenüber behauptet
CoviMedical, die im Oktober 2022 gelieferte und mit einer Künstlichen
Intelligenz (KI) ausgestattete Beta-Version der App sei nicht in der
Lage, Testpersonen eindeutig zu identifizieren.
"WebApp erfasst Person, die sich beim Testvorgang vor der Kamera befindet"
Die
Rechtsvertretung von Lead Horizon nennt das "schlichtweg falsch" und
führt dazu im Detail aus: "Die WebApp erfasst die Person, die sich
während des Testvorgangs vor der Kamera befindet und gleicht diese
laufend mit der Person auf dem hinterlegten Ausweisfoto ab, wobei eine
gewisse (im Vorhinein festgelegte und modifizierbare) maximale
Abweichungsrate (bzw. Abwesenheitsrate) toleriert wird. Es handelt sich
hierbei jedoch um eine bloße Anwesenheitskontrolle. Folglich überprüft
die WebApp, dass sich die Testperson tatsächlich vor der Kamera
befindet, ("Automatische Anwesenheitskontrolle"), nicht jedoch die
konkrete Tätigkeit der Testperson." Dass die WebApp mehr leisten könne,
sei nicht vertraglich vereinbart gewesen. Überdies habe man die
Beta-Version der App schon im April 2022 CoviMedical zur Verfügung
gestellt. Diese sei intern geprüft worden, CoviMedical habe bestätigt,
dass die WebApp gut funktioniert.
Selbsttestungen im Wohnzimmer nicht ausreichend für "Grünen Pass"
Aus Sicht von Lead Horizon
möchte CoviMedical das Geschäft deshalb rückabwickeln, weil sich -
anders als von dem deutschen Unternehmen erwartet - die Rechtslage in
Deutschland hinsichtlich PCR-Tests im Lauf des Vorjahrs nicht geändert
habe. Selbsttestungen im eigenen Wohnzimmer waren auch weiterhin nicht
ausreichend für den "Grünen Pass", sondern mussten weiterhin von
geschultem Personal bzw. unter entsprechender Aufsicht von befugten
Personen durchgeführt werden.
Klage von CoviMedical bezieht sich nicht nur auf Kosten des Test-Kits
Die Klage von CoviMedical bezieht sich übrigens nicht nur auf die Kosten für die georderten Wiener
Test-Kits. Im Streitwert sind auch so genannte frustrierte Aufwendungen
enthalten, wie Julian Bartholomä, Anwalt in München und einer der
Rechtsvertreter von CoviMedical, im Gespräch mit der APA erläuterte: "Es
wurden Spezialgeräte zur Auswertung dieser Tests in Laboratorien und
Ausweitung der Test-Kapazitäten angeschafft. Nachdem die Lead
Horizon-Test-Kits unbrauchbar sind, konnte kein einziger Test
ausgewertet werden. Die Gerätschaften waren aber mit den Test-Kits
gekoppelt." Folglich habe es für die Spezialgeräte bei CoviMedical keine
Verwendung mehr gegeben, sagte Bartholomä. Den dadurch entstandenen
Schaden will CoviMedical abgegolten bekommen.
Stellungnahme von Wiener Firma Lead Horizon
Für Lead Horizon ist "völlig unklar, ob und wenn ja welche Maschinen hier angeschafft worden sein sollen, die in einem wie immer gearteten Zusammenhang mit dem Vertrag stehen sollten", wie im Schriftsatz der Kanzlei Cerha Hempel ausgeführt wird. Es sei "in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb diese Utensilien nicht unabhängig davon in einem Laborbetrieb der Gruppe der klagenden Partei Verwendung finden sollen, wovon auch auszugehen ist, da sie bereits bisher Laborbetriebe hatte und hat."