Am Donnerstag endete der Prozess gegen frühere Mitarbeiter eines Pflegeheims in Sitzenberg-Reidling (Bezirk Tulln) mit drei Schuldsprüchen und einem Freispruch.
Zwei Frauen und ein Mann wurden verurteilt, Bewohnern eigenmächtig stark sedierende Medikamente verabreicht zu haben, um sie ruhigzustellen. Sie erhielten teilbedingte Haft im Ausmaß von 21 bis 30 Monaten. Die 39-Jährige wurde freigesprochen. Die Urteile des Landesgerichts St. Pölten sind nicht rechtskräftig.
Drei Schuldsprüche bei Pflegeheim-Prozess in Niederösterreich
Die beiden Frauen und der Mann wurden wegen
fortgesetzter Gewaltausübung durch Freiheitsentziehung verurteilt. Die
46-jährige Erstangeklagte wurde auch wegen Quälens und Vernachlässigens
wehrloser Personen schuldig gesprochen. Sie erhielt 30 Monate, davon 20
Monate bedingt. Der 36-Jährige wurde zu 24 Monaten, davon 16 auf
Bewährung, verurteilt. Die 33-Jährige erhielt 21 Monate, davon 14
bedingt.
Richterin bezeichnete es als "massiv verwerflich"
Die vorsitzende Richterin bezeichnete es als "massiv
verwerflich", dass die Angeklagten von der Causa Pflegeheim Kirchstetten
wussten, aber trotzdem ähnliche Taten setzten. "Es geht hier um
hilfsbedürftige Menschen, die Sie ruhiggestellt haben. Das kann es nicht
sein", betonte sie. Um eine "abschreckende Wirkung" zu erzielen, sei
ein Teil der Haftstrafen unbedingt zu verhängen gewesen. Als erschwerend
wurde bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren die große Anzahl an
Angriffen und Opfern gewertet, als mildernd der bisher ordentliche
Lebenswandel.
Angeklagte tauschten sich in "menschenunwürdiger Weise" über Bewohner aus
Angeklagte hatten sich laut der vorsitzenden
Richterin "in herablassender und menschenunwürdiger Weise" über Bewohner
via WhatsApp ausgetauscht. Wäre es um "Frustabbau" gegangen, hätten
sich die Beschuldigten "anders ausgedrückt", meinte sie. In den Chats
wurden konkret Namen von Bewohnern und Medikamenten sowie Dosierungen
genannt. Zudem wurden Nachrichten zwischen der 33-Jährigen und ihrem
Partner als belastend gewertet, die Staatsanwältin sprach von einem
"schriftlichen Geständnis". Zahlreiche Zeuginnen berichteten von "sehr
müden" Bewohnern. Der Zustand vieler der demenzkranken Opfer hatte sich
den Aussagen zufolge gebessert, nachdem das Dienstverhältnis mit den
vier Beschuldigten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im März 2021 beendet
wurde.
Vorsitzende Richterin sprach von einem "massiven Chaos"
Die vorsitzende Richterin sprach von einem "massiven Chaos"
bei der Medikamentenverwahrung in dem Senecura-Heim. Sichergestellt
wurden zahlreiche Mittel ohne Zuordnung zu Bewohnern. Die Angeklagten
hatten laut Staatsanwaltschaft leichtes Spiel, weil es pandemiebedingt
monatelang keine oder kaum Besuche von Ärzten oder Angehörigen gab.
ERstangeklagte wurde schuldig gesprochen
Die
Erstangeklagte wurde u.a. auch schuldig gesprochen, einen Bewohner kalt
abgeduscht und geschlagen zu haben, ihm Parfum in den offenen Mund
gesprüht und schließlich für mehrere Sekunden einen Kopfpolster gegen
sein Gesicht gedrückt zu haben. Außerdem soll sie einer Frau den Kopf
überstreckt, die Nase zugehalten und Wasser in den Mund geschüttet
haben. Die Bewohnerin soll mit dem Kopf gegen das Bett geschlagen sein.
Verteidiger der vier Beschuldigten wies sämtliche Vorwürfe zurück
Der
Verteidiger der vier Beschuldigten wies sämtliche Vorwürfe im
Schlussplädoyer zurück. Der Chatverkehr habe der "Reinigung der Psyche"
gedient, meinte der Jurist. Die Anklage beinhalte Vorfälle, "die nicht
passieren sollen, aber strafbar ist das nicht".
Zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erfolgten Freisprüche im Zweifel
Die Anklage in der
seit Jänner laufenden Schöffenverhandlung bezog sich auf den Zeitraum
März 2020 bis März 2021. Zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sowie zu
einem Teil der angelasteten Taten erfolgten am sechsten Prozesstag
Freisprüche im Zweifel. Die Privatbeteiligten wurden mit ihren
Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Staatsanwältin und
Verteidiger gaben keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht
rechtskräftig.
Eine Senecura-Sprecherin betonte in einer
schriftlichen Stellungnahme am Donnerstag, dass man sofort nach
Bekanntwerden der Vorwürfe Konsequenzen gezogen habe. Die Beschuldigten
sind nicht mehr für das Unternehmen tätig.