Die neue Tourismusförderung ist unter Dach und Fach. Mit dem "Nachhaltigkeitsbonus" gibt es neben den bewährten Instrumenten - Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungsübernahmen - ein neues Instrument.
Bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien sei ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz gelegt worden, sagte Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) am Donnerstag bei der Präsentation der neuen Förderrichtlinien, die ab sofort gelten.
Nachhaltigkeitsbonus in Verbindung mit Investitionskredit
Den Nachhaltigkeitsbonus gibt es in Verbindung mit einem geförderten Investitionskredit. Mit dem Bonus werde der Bund nicht nur wie bisher 5 Prozent, sondern bis zu 7 Prozent des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition fördern, sagte Kraus-Winkler bei dem Pressegespräch. Nachhaltigkeit werde dabei nicht nur im Sinne von Umwelt- und Ressourcenschonung verstanden, sondern auch im Hinblick auf soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit ausgelegt.
Gefördert werden
beispielsweise Investitionen im Bereich der Umwelt- und
Ressourcenschonung, wie die thermische Sanierung oder die Umstellung des
Heizsystems auf erneuerbare Energieträger, aber auch Ausgaben im
sozialen Bereich, wie die Schaffung attraktiver Personalunterkünfte und
betrieblicher Kinderbetreuungseinrichtungen. Zur ökonomischen
Nachhaltigkeit zählen Investitionen in die Modernisierung von Zimmern
und Gasträumen oder in die Verbesserung der IT-Sicherheit und
Digitalisierung von Vertriebsprozessen.
Energieausweis muss für Investitionsprojekte vorgelegt werden
Für Investitionsprojekte
muss künftig ein Energieausweis vorgelegt werden und das Projekt darf
nicht zu einer zusätzlichen Bodenversiegelung von mehr als 25 Prozent
führen. Projekte können ab dem 3. April unter www.oeht.at eingereicht
werden.
"Österreich soll zu den nachhaltigsten Destinationen der
Welt gehören", so Kraus-Winkler zum übergeordneten Ziel der Förderungen.
Dazu müssten die Förderinstrumente auch rasch bei den Betrieben
ankommen. Die Bearbeitung von Förderanträgen dauere je nach Aufwand
einige Monate. Die Anträge sollten jedenfalls vor der geplanten
Investition gestellt werden.
Auch Betriebsübergaben werden
weiterhin unterstützt. So gilt die Jungunternehmerförderung künftig auch
für Gründungen und Betriebsübernahmen bis zu drei Jahren vor
Antragstellung. Außerdem soll die Betriebsübernahme durch
Familienangehörige, aber auch durch langjährige Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter erleichtert werden.
Neue Tourismusförderung unter Dach und Fach
Für 2023 stehen Fördermittel in
Höhe von 24,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich steht ein
Haftungsrahmen von rund 270 Mio. Euro zur Verfügung. Zielgruppe sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Abwicklung der Förderungen
erfolgt wie bisher über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank
GmbH (OeHT). Mit der gewerblichen Tourismusförderung sei zuletzt ein
Investitionsvolumen von über 500.000 Euro pro Jahr unterstützt worden,
sagte OeHT-Geschäftsführer Matthias Matzer bei dem Pressegespräch.
Zuspruch für die Neuausrichtung der Tourismusförderung kam von ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl. Damit werde "der richtige Hebel aktiviert, um den Ausbau einer nachhaltigen, klimafreundlichen Tourismusinfrastruktur in unserem Land zu intensivieren". Erfreut über die neuen Förderrichtlinien zeigten sich am Donnerstag auch Vertreter von Wirtschaftsbund und Wirtschaftskammer.