Am Donnerstag ist in St. Pölten der Pflegeheim-Prozess gegen vier frühere Mitarbeiter eines Heims in Tulln fortgesetzt worden. Dabei wurden weitere Zeugen befragt und Beweisanträge abgewiesen.
Die Anklage wirft den vier früheren Mitarbeitern eines Pflegeheims in Sitzenberg-Reidling im Bezirk Tulln vor Bewohnern u.a. zusätzliche Medikamente verabreicht zu haben, um sie ruhigzustellen. Demenzkranke sollen auch geschlagen worden sein. Das Quartett - bestehend aus drei Frauen und einem Mann - hat sich bei dem Prozess in St. Pölten nicht schuldig bekannt.
Weitere Zeugen sagten bei Pflegeheim-Prozess in St. Pölten aus
Demenzkranke
sollen laut Staatsanwaltschaft gequält, misshandelt, beschimpft und
bespuckt worden sein. Mehrere Zeuginnen berichteten vor Gericht von
"sehr müden" Bewohnern, die teilweise beim Tisch eingeschlafen seien. Es
habe Gerüchte und Vermutungen gegeben, aber keine Beweise, meinte eine
damalige Mitarbeiterin am sechsten Tag der Schöffenverhandlung. Sie
berichtete von einer "sehr gedrückten Stimmung" auf der Station. Eine
diplomierte Beschäftigte sagte: "Es war sehr ruhig. Diese Ruhe war
irgendwie unangenehm." Bewohner hätten beispielsweise nicht miteinander
gesprochen. Nachdem die Angeklagten nicht mehr im Heim tätig waren,
wurde es laut mehreren Zeuginnen "lebendiger" auf der Station. Bewohner
seien wieder "aktiver" gewesen.
Eine Zeugin berichtete von einem Bewohner, dessen Zustand sich im März 2021 über das Wochenende stark verschlechtert hatte. Die Mitarbeiterin und die zuständige Ärztin vermuteten, dass der Demenzkranke zu viele Medikamente erhalten hatte. Der männliche Angeklagte, der am Wochenende Dienst hatte, habe dies bestritten.
Frühere Kollegin widerspricht bei Pflegeheim-Prozess Aussage eines Vorgesetzten
Einige der früheren Kolleginnen der Angeklagten
berichteten von Personalmangel 2020 und 2021 im Heim. Übereinstimmend
mit den Beschuldigten und im Gegensatz zu anderen Zeugen
erklärte eine ehemalige Beschäftigte, dass Pflegeassistenten bei Bedarf
zusätzliche Medikamente auch ohne vorherige Zustimmung von diplomierten
Kräften verabreichen durften. Ihre Chefin habe das erlaubt, meinte die
frühere Heimmitarbeiterin. Die Vorgesetzte hat das in ihrer
Zeugenbefragung vor zwei Wochen bestritten. Eine ehemalige Kollegin
beschrieb die 46-jährige Erstangeklagte als "sehr bestimmend und
autoritär auch Bewohnern gegenüber" und meinte: "Es war keine herzliche
Atmosphäre."
Im Zuge der Erhebungen wurden über 100 Zeugen vernommen, sagte der Ermittlungsleiter. Die demenzkranken Opfer können nicht befragt werden.
Angeklagten drohen bei Pflegeheim-Prozess lange Haftstrafen
Alle vier Beschuldigten im Alter von 33 bis 46 Jahren stehen seit Jänner wegen fortgesetzter Gewaltausübung vor Gericht. Der Erstangeklagten und dem 36-jährigen Mann wird zudem sexueller Missbrauch von wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Personen vorgeworfen. Die 46-Jährige muss sich außerdem - wie auch die 39-Jährige - wegen Quälens und Vernachlässigen wehrloser Personen verantworten. Die Anklage bezieht sich auf den Tatzeitraum März 2020 bis März 2021.
Die Angeklagten tauschten sich in einer WhatsApp-Gruppe aus. Geschrieben wurde etwa, dass Bewohner "gleich niedergespritzt werden". Die Dienstverhältnisse mit den Beschuldigten wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendet. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Beweisanträge bei Pflegeheim-Prozess abgewiesen
Die Beweisanträge der Verteidigung wurden abgewiesen. Großteils begründete die Richterin dies damit, dass Rechtsfragen nicht durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden könnten. Auch die beantragte Einvernahme weiterer Zeugen wurde abgewiesen, weil diese nach Ansicht des Schöffensenats nicht zur weiteren Klärung des Sachverhalts beitragen könnten. Der Prozess wurde mit der Verlesung des Akts fortgesetzt.