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Kein Beschluss zu Aliquotierung bei Pensionen heute

23-03-2023, 12:46

Aller Voraussicht wird es im heutigen Sozialausschuss des Nationalrates keinen Beschluss in Sachen Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung geben.

Wie das Sozialministerium auf Anfrage der APA mitteilte, konnten sich die beiden Koalitionsparteien bisher auf keine Regelung verständigen. Beschlossen wird allerdings, dass Mindestpensionisten eine höhere Einmalzahlung bekommen. Ein Fehler im ursprünglichen Gesetzestext wird mit einer Reparatur ausgebessert.

Aliquotierung bei Pensionen: Kein Beschluss heute

Die Aliquotierung bringt es mit sich, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur die volle Erhöhung bekommt, wenn man im Jänner den Ruhestand beginnt. Von Monat zu Monat wird das Plus weniger. Wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar nichts.

Nach dem Ministerrat am gestrigen Mittwoch hatten sich Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wögigner zuversichtlich gezeigt, eine Lösung zu finden. Für den Sozialausschuss am heutigen Donnerstag ist sich das aber nicht mehr ausgegangen. Aus dem Sozialministerium hieß es dazu gegenüber der APA, dass die Gespräche weiter geführt werden und man sich um eine rasche Lösung weiter bemühe. Diese solle spätestens bis zur Pensionsanpassung im Herbst stehen. Rauch setze sich aber dafür ein, früher zu einer Lösung zu kommen, hieß es aus seinem Ressort. Für die heurige Pensionsanpassung war die Aliquotierungsregelung abgemildert worden, indem jeder Neupensionist und jede Neupensionistin mindestens die halbe Pensionserhöhung erhält.

Beschluss für Mindestpensionisten steht auf der Tagesordnung

Sehr wohl auf der Tagesordnung des Sozialausschusses steht hingegen ein Beschluss, der Mindestpensionisten mehr Geld bringen wird. Die Pensionisten haben zusätzlich zu der Erhöhung um 5,8 Prozent mit Jahresbeginn im März auch die mit der Anpassung beschlossene Einmalzahlung bekommen. Dabei wurden allerdings die Mindestpensionisten benachteiligt. Die Einmalzahlung beträgt bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift dann eine Ausschleifregelung. Diese 30 Prozent wurden bei den Mindestpensionisten allerdings nicht auf Basis der Ausgleichszulage von 1.110 Euro, sondern auf Basis des geringeren Eingenpensionsanteils bemessen.

Die Regierung gestand vor drei Wochen einen Fehler ein, kündigte eine Korrektur an und versprach eine Nachzahlung für die rund 200.000 Betroffenen. Diese Korrektur wird nun heute im Sozialausschuss beschlossen, womit der Differenzbetrag nachträglich für die Ausgleichszulagen-Bezieher ausgezahlt werden kann.

(APA/Red)

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