Gerade bei Beilegungen von Streitigkeiten rund um Online-Shopping habe sich die außergerichtliche Streitschlichtung bewährt, berichtete die Internet Ombudsstelle am Mittwoch.
Die außergerichtliche Streitschlichtung habe sich insbesondere bei geringen Werten als sinnvolles Instrument bei der Beilegung von Streitigkeiten rund um Online-Shopping bewährt, berichtete die Internet Ombudsstelle am Mittwoch. Exakt 3.164 Fälle wurden dort 2022 bearbeitet - um zehn Prozent mehr als im Jahr davor. Top-Themen sind Streitigkeiten rund um das gesetzliche Widerrufsrecht, ausbleibende Lieferungen und Gewährleistungsfragen.
8.738 Eingaben wurden an das Team herangetragen, in exakt 3.164 wurde eine außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Konsumenten und Unternehmen durchgeführt. In 4.617 Fällen beriet die Internet Ombudsstelle Verbraucherinnen und Verbraucher zu konkreten Problemen oder Rechtsfragen rund um die Themen Online-Shopping sowie die Nutzung digitaler Medien.
Längst haben die Beschwerdegründe 2022 nicht mehr nur mit dem klassischen Warenkauf zu tun: Dieser macht zwar noch die Hälfte der Beschwerden aus, Dienstleistungen wie Reisebuchungen, Kurse und Dating-Plattformen (33 Prozent) sowie digitale Leistungen wie z.B. Social-Media-Plattformen, Streaming-Dienste und Hosting (17 Prozent) holen jedoch auf.
Konsumentenschutzminister Johannes
Rauch (Grüne): "Der Online-Einkauf, die Nutzung von Streaming-Angeboten
oder der Erwerb von Dienstleistungen im Internet gehören für die meisten
Österreicher:innen bereits zum Alltag. Dies bringt viele neue
Herausforderungen für den Konsumentenschutz mit sich. Vom Fake-Shop bis
zur Abo-Falle muss dabei vieles bedacht werden. Die Internet
Ombudsstelle und die Watchlist Internet leisten dabei in Österreich
einen immer wichtiger werdenden Beitrag für den digitalen
Konsumentenschutz."
Fragen und Beschwerden können kostenlos und unbürokratisch direkt auf eingebracht werden.