Die Gewerkschaft vida hat angekündigt, am 7. März Betriebsversammlungen mit dem Bordpersonal der AUA abzuhalten. Dies führt nach Angaben der AUA zu Verspätungen und Flugausfällen.

Die Gewerkschaft vida hat angekündigt, am 7. März Betriebsversammlungen mit dem Bordpersonal der AUA abzuhalten. Dies führt nach Angaben der AUA zu Verspätungen und Flugausfällen.
Für betroffene Reisende bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung Schutz und einen klaren Rechtsrahmen, wie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in einer Aussendung informiert.
Kommt es zu einer kurzfristigen Annullierung eines geplanten Fluges, für den bereits ein Ticket/Flugschein erworben worden ist, hat man als Fluggast das Recht auf:
"Zu beachten ist, zuerst in Kontakt mit der Airline zu treten bevor man eigenständig eine alternative Beförderung bucht. In der Regel sollte proaktiv eine alternative Beförderung angeboten werden", rät Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.
Die von der Europäischen Kommission herausgegebenen Leitlinien erörtern weiter, dass ein Luftfahrtunternehmen die Kosten für die anderweitige Beförderung erstatten muss, wenn es der Verpflichtung zum Angebot einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen nicht nachkommt.
Wenn das Luftfahrtunternehmen keine Wahl zwischen Erstattung oder anderweitiger Beförderung anbietet, sondern einseitig beschließt, die ursprünglichen Flugscheinkosten zu erstatten, haben Passagiere Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten des neuen Flugscheins unter vergleichbaren Reisebedingungen.
Sollte der Flug stattfinden, aber verspätet sein, stehen Fluggästen folgende Leistungen zu:
Fluggäste, die von einer Annullierung oder einer Flugverspätung in Folge der Betriebsversammlungen bei der AUA betroffen sind, finden auf der Website der apf einen Musterbrief mit dem sie ihre Passagierrechte bei der Airline einfordern können:
(Red)
