Zwei jhare, nach des türkis-grünen Koalitionsabkommens, in dem auch eine unabhängige Ermittlungs und Beschwerdestelle für Fälle von Polizeigewalt Teil war, hat die Regierung die Errichtung einer solchen bekanntgegeben.
Am Montag und somit zwei Jahre nach dem Koalitionsvertrag von schwar-grün, später gaben Spitzenvertreter der ÖVP und der Grünen im Rahmen einer Pressekonferenz im Parlament die Einrichtung einer "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" bekannt.
Neue Ermittlungsstelle für Fälle von Polizeigewalt eröffnet
"Mit der Schaffung einer neuen, unabhängigen Beschwerdestelle sorgen wir für einen echten Paradigmenwechsel im Umgang mit Gewalt- und Misshandlungsvorwürfen durch die Polizei. Damit bekommen die Opfer von Polizeigewalt endlich die Möglichkeit, sich an eine Stelle außerhalb der klassischen Polizeistruktur zu wenden", sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Mit der neuen Ermittlungsstelle - ein entsprechender Gesetzesentwurf soll in der kommenden Woche in Begutachtung gehen - sei "eine seriöse, gründliche und unverzügliche Aufarbeitung" bei Vorwürfen in Richtung Polizeigewalt gewährleistet. Das helfe den Opfern, entlaste zu Unrecht unter Verdacht geratene Beamtinnen und Beamte, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, und stärke somit auch das Vertrauen der Bevölkerung "in die Demokratie, insbesondere in die Exekutive", sagte Zadic.
Ermittlungstelle in einer Einrichtung des Innenministerium eingerichtet
Eingerichtet wird die neue
Ermittlungsstelle allerdings im Bundesamt zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung (BAK) und damit einer Einrichtung des
Innenministeriums. Kritik an der von Zadic, dem Sicherheitssprecher der
ÖVP, Christian Stocker, dem Grünen Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr
und Bundespolizeidirektor Michael Takacs präsentierten Stelle kam
umgehend. Die Ansiedelung einer vorgeblich unabhängigen Ermittlungs- und
Beschwerdestelle im BAK, sohin im Bereich des Innenministeriums sieht
die Menschenrechtsorganisation Amnesty International "äußerst
problematisch", da die Stelle unter der Weisungsbefugnis des
Innenministers stehe und damit nicht das Kriterium der Unabhängigkeit
erfülle.
Stelle gegen Polizeigewalt
Schlack: "Die Unabhängigkeit einer solchen Stelle ist zentral"
"Die Unabhängigkeit einer solchen Stelle ist zentral. Die
ermittelnde Stelle darf in keiner hierarchischen oder institutionellen
Verbindung zur Polizei stehen. Für Österreich bedeutet das, dass eine
solche Stelle unbedingt außerhalb der Weisungsbefugnis des
Innenministers stehen muss", meinte Annemarie Schlack, Geschäftsführerin
von Amnesty International Österreich, noch am Rande der
Pressekonferenz. Diesem Einwand begegnete Zadic mit dem Hinweis, es sei
"sichergestellt, dass Weisungen stets schriftlich zu erteilen sind". Man
habe keine Ombudsstelle, sondern eine außerhalb der polizeilichen
Strukturen stehende Stelle mit polizeilichen Befugnissen - Festnahmen,
Sicherstellungen und Hausdurchsuchungen - schaffen wollen.
Tätigkeit dieser Stelle müsse öffentlich kontrolliert werden
Schlack
verlangte überdies, die Tätigkeit dieser Stelle müsse öffentlich
kontrolliert werden: "Hierfür braucht es eine institutionelle
Verankerung einer wirksamen Kontrolle durch die Zivilgesellschaft." Der
Gesetzesentwurf, auf den sich die Regierungsparteien einigen konnten,
sieht eine Kontrolle durch einen Beirat vor, dessen Mitglieder unter
anderem vom Verfassungsgerichtshof (VfGH), der Ärztekammer und privaten
gemeinnützigen Einrichtungen nominiert werden sollen. Ein
Vorschlagsrecht soll jedoch offenbar auch dem Innen- und dem
Justizministerium zukommen.
Zadic betonte Unabhängigkeit des Beirats bei Stelle gegen Polizeigewalt
Zadic betonte auf der Pressekonferenz
die Unabhängigkeit des Beirats, in den man bewusst "die
Zivilgewerkschaft" eingebunden habe. Unter anderem sollen ihm
Soziologinnen und Soziologen, Psychologinnen und Psychologen und
Menschenrechts-Expertinnen und - Experten angehören. Der Beirat könne
von sich aus selbstständig an die Öffentlichkeit gehen, Stellungnahmen
abgeben und, was die Ermittlungsstelle anlangt, "organisatorischen
Änderungsbedarf" melden, betonte Zadic.
Kritik an fehlender Transparenz durch Amnesty International
Ein weiterer Kritikpunkt
ist für Amnesty International die - noch - fehlende Transparenz im
Bestellprozess für die Leitung der neuen Ermittlungs- und
Beschwerdestelle. "Es ist überaus wichtig, wer diese Stelle leiten wird
und wer in dieser Stelle ermittelt. Es braucht hier unbedingt einen
transparenten und professionellen Auswahlprozess, um zu garantieren,
dass die Ermittlungen auch von Personen durchgeführt werden, die ein
unabhängiges Verständnis ihrer Tätigkeit haben", gab
Amnesty-Geschäftsführerin Schlack gegenüber der APA zu bedenken.
Überhaupt habe das Innenministerium bisher weder die Expertise der
Zivilgesellschaft eingebunden noch internationale Organisationen zu
ihren Erfahrungen mit ähnlichen derartigen Ermittlungsstellen in anderen
Ländern konsultiert: "Wir haben große Sorge, dass die Umsetzung der
Stelle mangelhaft wird." Das sei dann "nicht nur ein massives Problem
für die Betroffenen von Polizeigewalt, Österreich verletzt damit auch
seine völkerrechtlichen Verpflichtungen", betonte die
Amnesty-Geschäftsführerin.
Offen ist, wie viele Personen die Ermittlungsstelle umfassen wird
Wie Bürstmayr auf Nachfrage von
Medienvertreterinnen und -vertretern erklärte, soll die
Ermittlungsstelle offenbar von einem stellvertretenden Direktor des BAK
geleitet werden, der für einen Zeitraum von zehn Jahren bestellt wird.
Offen ist, wie viele Personen die Ermittlungsstelle überhaupt umfassen
wird. Dazu erklärte Bundespolizeidirektor Takacs, es obliege dem BAK
bzw. der Ermittlungsstelle, wie viele Kräfte benötigt werden: "Wenn sie
nicht auskommen, muss sie zusätzliches Personal rekrutieren."