Am Freitag haben sich zwei Tiroler Ex-Berufssoldaten am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung verantworten müssen.
Die Männer sollen in der Kaserne in Landeck u.a. den Hitlergruß vorgezeigt, Soldatenlieder aus der NS-Zeit vorgespielt oder NS-Propagandamaterial zur Schau gestellt haben. Während sich der Erstangeklagte "teilweise schuldig" zeigte, bekannte sich der Zweitangeklagte als "nicht schuldig". Zeugen belasteten die beiden allerdings.
Wiederbetätigung: Ex-Soldat aus Tirol "teilweise schuldig"
Dem Erstangeklagten wurde zudem vorgeworfen, andere Soldaten aufgefordert zu haben, ein rotes Holz-Ei mit Hakenkreuz zu küssen. Er bekannte sich hinsichtlich dieses Vorwurfs als "nicht schuldig". "Dieses Ei kenne ich nicht", sagte er. Schuldig sei er hingegen in der Sache, dass er einschlägige Bilder mit NS-Bezug über WhatsApp verschickt habe. "Das war eine riesige Dummheit", meinte er dazu. Auch NS-Devotionalien seien in seinem Besitz und in seinem Wohnzimmer in einer Vitrine ausgestellt gewesen: "Es war aber nur zum Andenken an meinen Urgroßvater".
Zweitangeklagter habe niemals mit "Sieg Heil" gegrüßt
Der Zweitangeklagte bekannte sich hingegen zur Gänze als "nicht schuldig". Er habe weder in der Kaserne in Landeck den Hitlergruß vorgeführt, noch habe er jemals, in welchem Kontext auch immer, mit "Sieg Heil", gegrüßt. Lediglich "Berg Heil" habe er wohl mehrmals zu seinen Kameraden gesagt. Das in seinem Besitz stehende Wehrmacht-Soldbuch sei zudem von ihm auch niemals als "seine Dienstvorschrift" bezeichnet worden, wie ihm vorgeworfen wird. Beide Angeklagten verneinten zudem, dass von ihnen jemals das verbotene "Erika"-Marschlied abgespielt worden sei. Auch "Mein Kampf" sei zu keinem Zeitpunkt verherrlichend präsentiert worden.
"Erika"-Marschlied sei in der "Zugskanzlei" abgespielt worden
Die
einvernommenen Zeugen waren sich dann vor allem darin einig, dass das
"Erika"-Marschlied mehrfach in der "Zugskanzlei" des Erstangeklagten
über dessen Bluetooth-Box abgespielt worden sei. Auch habe es, so
betonten die vier Zeugen unisono, von Zeit zu Zeit "einen Hitlergruß
gegeben". Dieser sei, so der Tenor, aber überwiegend unter den
Angeklagten ohne Anwesenheit von anderen Soldaten ausgeführt worden. Die
beiden Angeklagten, denen die Zeugen auch "Sieg Heil"-Aussagen
vorwarfen, seien in der Kaserne insgesamt "die Unterhalter gewesen" und
haben vieles aus "Jux" gemacht, hieß es von Zeugenseite.
Uneins bei Aufforderung nach Kuss eines Eis mit Hakenkreuz darauf
Ob es
tatsächlich eine Aufforderung des Erstangeklagten an andere Soldaten
gab, das Ei mit Hakenkreuz zu küssen, waren sich die Zeugen indes
uneins. Selbst die tatsächliche Existenz des Eis konnte nicht
letztgültig geklärt werden. "Ich habe davon gehört, man wusste es
einfach", sagte ein Zeuge, während ein anderer hervorhob, dass die
"Einstellung" des Erstangeklagten "gemeinhin bekannt war".
Beide Angeklagte hätten sich nationalsozialitisch wiederbetätigt
In
ihrem Abschlussplädoyer betonte die öffentliche Anklägerin, dass es
keinen Zweifel daran geben könne, dass sich die beiden Angeklagten
nationalsozialistisch wiederbetätigt hätten. Es habe sich auf gar keinen
Fall um "Scherze" gehandelt, sondern die Angeklagten hätten aufgrund
ihrer Funktion und ihres Wissens als Berufssoldaten ganz genau gewusst,
dass sich gegen das Verbotsgesetz verstießen. Sie forderte ein
Verurteilung im Sinne der Anklage.
Die Verteidiger sahen das
naturgemäß anders: Die Faktenlage sei zum Teil dünn und einige Zeugen
hätten sich nicht mehr im Detail an die von den Angeklagten mutmaßlich
begangenen Taten erinnert. Somit beantragte der Verteidiger des
Erstangeklagten ein mildes Urteil betreffend des Besitzes der
NS-Devotionalien und der verschickten WhatsApp-Nachrichten und einen
Freispruch in den anderen Punkten. Der Zweitangeklagte sei so dessen
Verteidiger, insgesamt freizusprechen. Die Geschworenen zogen sich im
Anschluss zur Beratung zurück.
"Bedingter Tatvorsatz" reiche zum Straftatbestand Wiederbetätigung aus
Zu Prozessbeginn hatte die
Staatsanwältin den Geschworenen bereits mit auf den Weg gegeben, dass
bereits ein "bedingter Tatvorsatz" zum Straftatbestand der
Wiederbetätigung ausreiche. "Es genügt, wenn die Verbreitung von
NS-Gedankengut billigend und leichtfertig in Kauf genommen wird". Der
Verteidiger des Erstangeklagten sprach hingegen von einer "fehlenden
Täterschaft", der Verteidiger des Zweitangeklagten betonte, dass sein
Mandant in allen Punkten "nicht schuldig" sei.
Bei Verurteilung droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren
Den beiden Männern droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren. Beide Angeklagten sind mittlerweile freiwillig aus dem Bundesheerdienst ausgeschieden. Damit seien sie einer drohenden Dienstenthebung zuvorgekommen, hieß es seitens des Militärkommandos Tirol gegenüber der APA. Bundesheer-intern sei jedenfalls bereits ein Verfahren gegen die beiden gelaufen.