Der Freisprüch im sogenannten Prikraf-Prozess für den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist nun rechtskräftig.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgezogen, bestätigte am Freitag das Straflandesgericht Wien der APA. Der Prozess rund um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) bereits wiederholt werden müssen.
Neben
Strache ist auch der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nun
rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht sah nach der Wiederholung des
Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Die WKStA hatte
Grubmüller verdächtigt, für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro
einen - in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen -
Initiativantrag der damaligen Opposition zur Aufnahme aller
Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds
(Prikraf) erkauft haben soll.
Strache und Grubmüller waren zuerst
zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Allerdings ortete das OLG
zahlreiche Mängel im Verfahren. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab
es im Jänner Freisprüche für beide Angeklagten. Straches Anwalt Johann
Pauer begrüßte die Entwicklung gegenüber der APA. Im schriftlichen
Urteil sei noch einmal niedergeschrieben, was bereits in der mündlichen
Verkündung ausführlich erörtert wurde, "nämlich dass am Freispruch
meines Mandanten kein Zweifel besteht".