Gegen ihren Arbeitgeber geht eine ORF-Managerin am Arbeits- und Sozialgericht Wien vor. Laut einem Bericht der "Presse" sei sie von ihrem ehemaligen Chef sexuell belästigt und gemobbt worden.
Sie wechselte daraufhin die Abteilung, schloss eine Vereinbarung mit dem ORF und klagt nun, dass diese nicht eingehalten und sie bei einer Jobausschreibung wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden sei. Der ORF betont, sich rechtlich korrekt und entgegenkommend verhalten zu haben.
Die Klägerin gibt laut "Presse" an, von ihrem früheren Chef, der mittlerweile das Unternehmen verlassen hat, sexuell belästigt worden zu sein. Sie habe sich diesbezüglich an die Geschäftsführung und als sie dort nichts erreicht habe, an die Gleichstellungskommission des ORF gewandt. Das Verfahren gegen ihren Chef soll wegen fehlender Beweise eingestellt worden sein. Sie selbst wurde auf eigenen Wunsch in eine andere Abteilung versetzt. In einer noch unter ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz getroffenen Vereinbarung soll laut der Klägerin festgehalten sein, dass sie alle früheren Bereiche wiederbekomme, sobald ihr früherer Vorgesetzter das Unternehmen verlasse und sofern sie Stillschweigen über die mutmaßlichen Vorfälle bewahre. Dies sei nicht eingehalten worden, weswegen sie nun klagt. Auch sieht sie sich bei der Nachbesetzung des Postens ihres ehemaligen Chefs wegen ihres Geschlechts diskriminiert.
ORF-Anwältin Katharina Körber-Risak stellt die
Sache im Gespräch mit der APA anders da. Die damaligen Vorwürfe seien
ernst genommen worden. Man habe auch ein "konfliktbelastetes
Arbeitsverhältnis" festgestellt. Vorwürfe über einen nicht korrekten
Umgang habe es von beiden Seiten gegeben. Im Zuge eines Verfahrens bei
der internen Gleichstellungskommission wurden Empfehlungen ausgesprochen
- etwa eine Mediation, die dann aber nicht zustande kam.
Es sei
mit der Klägerin eine Vereinbarung geschlossen worden, so Körber-Risak.
Die ORF-Managerin habe Forderungen für ihre weitere berufliche Laufbahn
gestellt, denen der ORF allesamt nachgekommen sei. "Die Vereinbarung
gilt und wird gelebt", sagte die Anwältin. Jetzt bestehe die Klägerin
vor Gericht auf einen besseren Job. "Sie redet aber von
ausschreibungspflichtigen Posten, die man in einem Vergleich nicht
einfach zusagen kann", so Körber-Risak. Zudem klagt die ORF-Managerin,
dass sie den Posten ihres früheren Chefs nicht bekommen hat. "Es gab ein
Ausschreibungsverfahren, wobei eine andere Person besser bewertet
wurde. Das kann man gerichtlich überprüfen lassen", sagte Körber-Risak.
Die
Pressestelle des ORF hielt fest, dass die Angelegenheit für alle
Beteiligten einst zufriedenstellend gelöst worden sei. "Der Vorwurf von
Untätigkeit wird entschieden zurückgewiesen." Es stehe aber jeder
Mitarbeiterin oder jedem Mitarbeiter frei, zur Durchsetzung ihrer
Interessen die Gerichte zu bemühen. Am Freitag soll es vor Gericht zu
Einvernahmen kommen.