Ein gerichtlich gerichtlich beeideter Dolmetscher und Gutachter wurde am Freitag am Wiener Landesgericht verurteilt, weil er von Asylwerbern in Fremdenrechtsverfahren für positive Gutachten tausende Euro verlangt hatte.
Der Mann wurde wegen Bestechlichkeit, gewerbsmäßigen Betruges und falscher Beweisaussage rechtskräftig zu zwei Jahren bedingter Haft am Wiener Landesgericht verurteilt. Der aus Bangladesch stammende 53-Jährige gab zu, die Notlage der Hilfesuchenden ausgenutzt zu haben.
Laut seinem Verteidiger hatte der Mann in seiner neuen Heimat Österreich Karriere gemacht und es zum Dolmetscher sowie Gutachter gebracht, der entsprechende Urkunden aus Bangladesch beurteilen sollte. Laut Anklägerin verlangte der Mann, als er durch eine Scheidung Geld benötigte, von 2012 bis 2015 von Asylwerbern nicht unerhebliche Summen, damit seine Gutachten und auch die damit verbundenen Fremdenrechtsverfahren positiv ausgingen. Einige wollten bzw. konnten nicht bezahlen, nicht wenige aber zahlten und bekamen das gewünschte Gutachten. Es kam aber auch vor, dass - obwohl die verlangte Summe überreicht wurde - dennoch ungünstige Gutachten vom Angeklagten erstellt wurden.
Die
Machenschaften des Mannes in der Community blieben nicht lange
unentdeckt. Schließlich wurden die illegalen Zahlungen u.a. auch über
eine Whistleblower-Plattform den Behörden bekannt. Der 53-Jährige verlor
seinen Job, arbeitet derzeit in einem Wettbüro und nahm nach einem
langen Ermittlungsverfahren schließlich auf der Anklagebank Platz. Hier
bekannte er sich voll inhaltlich geständig, wollte aber sonst keine
weiteren Angaben machen.
Richter Thomas Spreitzer wies in seiner
Urteilsbegründung darauf hin, dass der Mann die Notlage von Asylwerbern
ausgenutzt habe und die zahlreichen Taten über einen längeren Zeitraum
gesetzt wurden. Aufgrund des reumütigen Geständnisses und dem bisherigen
ordentlichen Lebenswandel vor und nach der inkriminierten Tat habe man
mit einer bedingten Strafe das Auslangen finden können.
Mit einer
Diversion - 80 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie eine Zahlung in der
Höhe von 100 Euro - kamen zwei Männer aus Bangladesch davon, die
ebenfalls u.a. wegen Bestechlichkeit angeklagt waren. Sie hatten dem
Dolmetscher jeweils 2.500 Euro bezahlt. Spreitzer gestand ihnen eine
entsprechende Drucksituation zu. Zudem hätten sie sich in den
mittlerweile zehn Jahren seither nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
Und man wollte ihnen bei einem Wechsel des Dienstgebers keine Steine
durch eine Vorstrafe in den Weg legen. Auch die Staatsanwältin erklärte
sich mit der Diversion einverstanden.