Der Kreis der geschützten Kunden im Falle einer Krise wurde auf Fernwärmeanlagen ausgeweitet.
Im Nationalrat sind in der Nacht auf Donnerstag Änderungen im Gaswirtschaftsgesetz vorgenommen worden, um im Krisenfall die Wärmeversorgung österreichischer Haushalte stärker abzusichern. Zudem werden Zertifizierungen für Betreiber von Gasspeicheranlagen notwendig.
Mit der Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes sollen einerseits EU-Vorgaben umgesetzt werden, wonach Betreiber von Gasspeicheranlagen eine Zertifizierung der zuständigen nationalen Behörden vorweisen müssen. Künftig sollen daher Speicherunternehmen die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Voraus der Regulierungsbehörde anzeigen müssen.
Ergänzend dazu wird der Kreis der in Krisenfällen geschützten Kundinnen und Kunden auf
Fernwärmeanlagen ausgeweitet. Damit soll auch im Solidaritätsfall die
Energieversorgung gasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und
damit eine Wärmeversorgung österreichischer Haushalte so lange wie
möglich gewährleistet werden.
Auswirkungen hat die Ausweitung auch auf den Speichervorrat. Dadurch werde eine wichtige Lücke geschlossen und Kunden und Kundinnen abgesichert, gab sich Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) überzeugt.
ÖVP, Grüne und SPÖ brachten im Rahmen der Sitzung einen Abänderungsantrag ein, wonach Betreiber von Fernwärmenetzen die Berechnungen auf Ebene des Gesamtnetzes anstellen und die benötigte Wärmemenge für den Versorgungsstandard den Fernwärmeanlagen zuteilen können. Der Novelle erteilte die FPÖ keine Zustimmung, da es das Problem nicht an der Wurzel packe.