Anlässlich des Verbund-Urteils sprach E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch über die Marktsituation für Stromanbieter und inwiefern Preisanpassungen gerechtfertigt sind.
E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch geht davon aus, dass Mitte des Jahres die Preise bei Strom und Gas zurück gehen werden. Es werde allerdings keinen Rückgang auf das Niveau vor zwei Jahren geben, jedoch: "Diese Spitzenausschläge bei den Preisen werden wir nicht mehr sehen", meinte er Mittwochabend in der "ZiB2".
Dass es bei den Energierechnungen für die Konsumenten mancherorts Transparenzprobleme gibt, bestätigte er.
Zum Urteil des Handelsgerichts Wien, das die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt hat, meinte Urbantschitsch, dass dies "überraschend" und "sehr weitreichend" gewesen sei. Es sei aber ein Urteil in erster Instanz, nun gelte es die Berufung des Verbund-Konzerns abzuwarten.
Es gebe jedenfalls ein öffentliches Interesse an geringen Energiepreisen, aber es gehe auch um des Wohl der Unternehmen. Man dürfe nicht vergessen, dass viele Stromunternehmen vielfach im Mehrheitseigentum der öffentlichen Hand stehen, und laut Gesellschaftsrecht alle Eigentümer gleich behandelt werden müssten. "Es gilt auch das öffentliche Interesse, aber letztlich geht es natürlich immer auch darum, dass man zum Wohle der Gesellschaft agiert", meinte der Chef der staatlichen Regulierungsbehörde.
Für die Kundinnen und Kunden hieße das Urteil
des Handelsgerichts jedenfalls: "Man kann jetzt einmal zuwarten, weil
wenn diese Preisänderung unwirksam geworden ist, bekommen die Kundinnen
und Kunden ihr Geld zurück." Grundsätzlich gelte aber: Wenn sich die
Rechtsansicht (des Handelsgerichts) durchsetzt, werde es für Unternehmen
erheblich schwieriger auf Marktentwicklungen zu reagieren, sobald sie
ihre Preise ändern wollen, so Urbantschitsch, der auch befürchtet, dass
sich Stromanbieter ganz aus dem Endkundenmarkt zurückziehen könnten, was
nachteilig für den Wettbewerb wäre.
Vor einer Woche hat das
Handelsgericht Wien die Preiserhöhung des Stromkonzerns Verbund vom Mai
2022 gekippt. Die Klausel zur Anpassung der Strom-Arbeitspreises sei
überraschend und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, so der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) nach dem Urteil. Er hatte im Auftrag
des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der
Verbund hat bereits Rechtsmittel angekündigt.