Der Oberste Gerichtshof hat in seinem ersten Urteil zum Dieseskandal von Volkswagen einem Autokäufer Recht gegeben.
Ein Autokäufer, der den Kaufpreis zurückverlangte, gewann seine Klage vor dem Obersten Gerichtshofs (OGH). Es ist das erste Mal, dass sich der OGH inhaltlich mit dem Abgasskandal auseinandergesetzt hat, wie das Gericht am Montag per Presseaussendung bekanntgab.
Der OGH verpflichtete den Fahrzeughändler in dem Urteil vom 21. Februar (10 Ob 2/23a) zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückstellung des Fahrzeugs und sprach dem Händler ein Entgelt für die Nutzung des Fahrzeugs zu. Das Verfahren gegen die Fahrzeugherstellerin wurde wegen eines anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshofs unterbrochen.
Der OGH legte folgende Formel für das Nutzungsentgelt fest: Vereinbarter Kaufpreis mal tatsächlich gefahrene Kilometer dividiert durch die zum Erwerbszeitpunkt erwartbare Restlaufleistung. Im konkreten Fall kaufte der Kläger das Auto im März 2015 um rund 27.000 Euro und fuhr 70.000 Kilometer. Die Restlaufleistung zum Erwerbszeitpunkt betrug rund 250.000 Kilometer. Daraus ergibt sich ein Nutzungsentgelt von rund 7.500 Euro, womit der Käufer vom Händler rund 19.500 Euro zurückerhält. Dazu kommen Zinsen von 4 Prozent.