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Regierung weiter uneingig bei der Mietpreisbremse

24-02-2023, 09:53

Sie sollen die starken Steigerungen bei den Richtwretmeiten abfedern: Die Mietpreisbremse. Doch jetzt droht die Einigung der Regierung darüber zu platzen.

Die ÖVP fordert einen Freibetrag von 500.000 Euro bei der Grunderwerbssteuer als Bedingung für die Zustimmung, berichten mehrere Medien am Freitag. Der Ärger beim Grünen Koalitionspartner ist groß, denn es seien bei diesem Vorschlag zu viele Fragen offen.

Die Einigung der Regierung bei der Mietpreisbremse droht zu platzen

Die steuerfreien 500.000 Euro würden auch Leute lukrieren, die sich eine Millionen-Villa kaufen. Zudem fehle die Gegenfinanzierung. Da gehe es um dreistellige Millionenbeträge, die ausfielen, so die Grünen laut Ö1-Morgenjournal.

Laut Finanzministerium handelt es sich um keine neue Forderung, die Vorschläge zur Grunderwerbssteuer seien bereits vor Monaten an den Koalitionspartner übermittelt worden, hieß es gegenüber der APA.

Richtwertmieten orientieren sich am Verbraucherpreisindex

Die Richtwertmieten orientieren sich am Verbraucherpreisindex, der an die Inflationsrate gekoppelt ist. Da die Inflation derzeit hoch ist, droht mit 1. April eine Mieterhöhung im Ausmaß von 8,6 Prozent. Ein zuletzt diskutiertes Modell einer Mietpreisbremse sah vor, die Richtwertmieten nicht heuer, sondern in den kommenden drei Jahren insgesamt höchstens um 8,6 Prozent steigen zu lassen. Für 2023 hätte die Erhöhung gesetzlich bei 3,8 Prozent gedeckelt werden sollen, ebenso in einer zusätzlichen Erhöhung 2024, im Folgejahr dann bei einem Prozent. Dafür sollten Vermieter mehr Geld für thermische Sanierungen bekommen, etwa in Form eines Absetzbetrages, so die "Presse" in ihrer Freitagausgabe.

Aufteilung der Erhöhung der Richtwertmieten wäre sinnvoll

"Die Aufteilung der Erhöhung der Richtwertmieten auf 3 Jahre wäre eine sinnvolle Lösung in einer höchst schwierigen Situation", schreibt Wifo-Chef Gabriel Felbermayr am Freitag auf Twitter. Die Förderung der thermischen Sanierung ist aus seiner Sicht ein taugliches Gegengeschäft. "Grundsteuer und Grunderwerbssteuer gehören reformiert. Aber im Rahmen des Finanzausgleichs und als Teil eines Pakets", so Felbermayr.

(APA/Red)

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