Im Prozess gegen vier ehemalige Mitarbeiter eines Pflegeheims in Sitzenberg-Reidling (Bezirk Tulln) wurden am Donnerstag am erste Zeugen am Landesgericht St. Pölten befragt.
Darunter waren zwei frühere Kolleginnen der Angeklagten, die die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatten. Das Quartett - drei Frauen im Alter von 33 bis 45 Jahren und ein 36-Jähriger - hatte sich zum Start der Schöffenverhandlung im Jänner nicht schuldig bekannt. Der Prozess wird am 2. März fortgesetzt.
Anklagepunkte in NÖ: Quälen und Vernachlässigen wehrloser Personen
Die Anklagepunkte lauten Quälen und
Vernachlässigen wehrloser Personen, fortgesetzte Gewaltausübung und
sexueller Missbrauch von wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten
Personen von März 2020 bis März 2021. Eine 50-jährige Beschäftigte hatte
laut ihrer Aussage bereits im Sommer 2020 einen Vorfall gemeldet. Die
45-jährige Erstangeklagte habe einem Bewohner beim Umziehen einen
"festen Stoß gegeben, dass er auf sein Bett geflogen ist", ihn bespuckt
und beschimpft. Die 49-jährige Heimleiterin wurde nach ihren Angaben nur
über letzteren Vorwurf informiert, daraufhin habe es u.a. ein
Teammeeting gegeben. Zum von damaligen Beschäftigten geschilderten
Personalmangel meinte sie: "Wir waren alle durch die Corona-Situation
angespannt."
Die 50-Jährige berichtete, die Erstangeklagte habe
einem Bewohner "einen Polster auf sein Gesicht gedrückt, damit er
aufhört zu schreien", und ihn beschimpft. Außerdem soll die Beschuldigte
dem betagten Mann Parfum ins Gesicht gespritzt und ihn angespuckt
haben. Im Winter soll sie den Bewohner kalt abgeduscht und ihn bei
offenem Fenster im Bett liegen lassen haben. Der Mann hatte laut einer
Heimmitarbeiterin eine "hartnäckige Bindehautentzündung" - diese sei
aber nie wieder aufgetreten, nachdem die Angeklagten weg waren, sagte
die 57-jährige Pflegeassistentin.
Zeuginnen äußern sich in Pflegeheim-Prozess
Einer Frau, die nicht mehr gut
schlucken konnte, habe die 45-Jährige "mit Gewalt" einen Becher Wasser
eingeflößt, sagte die 50-Jährige. Die Pensionistin soll mit dem Kopf
gegen das Bett geschlagen sein. Die zweite Zeugin - eine 25-Jährige -
schilderte u.a. eine Beobachtung, dass der männliche Angeklagte einer
Bewohnerin auf das Gesäß geschlagen habe. Den dem Beschuldigten
vorgeworfenen sexuellen Missbrauch hatte sie nach ihren Angaben vor
Gericht nicht genau gesehen.
Die Angeklagten sollen Bewohnern laut
Staatsanwaltschaft zusätzliche Medikamente - Schlafmittel und
Psychopharmaka - verabreicht haben, um die betagten Opfer
ruhigzustellen. Seit März 2020 sei es "immer ruhiger geworden auf der
Station", schilderte die 50-Jährige: "Mir ist aufgefallen, dass die
Bewohner anders waren. Sie sind nicht mehr selbst vom Bett aufgekommen
und haben nicht mehr gehen können." Die 25-Jährige berichtete, dass die
Erstangeklagte Bewohnern zusätzliche Medikamente gegeben habe. Wenn die
45-jährige oder die 33-jährige Beschuldigte Nachtdienst hatten, seien
die betagten Menschen in der Folge "benommen, verlangsamt und nur sehr
schwer wach zu bekommen" gewesen. Laut der 57-jährigen Pflegeassistentin
waren Bewohner besonders schläfrig, wenn die Angeklagten im Dienst
waren.
Beschuldigte tauschten sich in Whatsapp-Gruppe aus
In einer WhatsApp-Gruppe tauschten sich die Beschuldigten
aus und äußerten sich auch abfällig über Bewohner. Die 25-Jährige hatte
den Chat ins Leben gerufen und ebenfalls Nachrichten geschrieben. "Ich
habe einfach mitgespielt, damit ich von ihnen akzeptiert werde", sagte
die Pflegekraft. Ein Ermittlungsverfahren gegen sie wurde eingestellt.
Die 50-Jährige, die ebenfalls Teil der WhatsApp-Gruppe war, hatte die
Angeklagten nie zur Rede gestellt. "Ich war wahrscheinlich zu feige",
meinte sie. Die Verteidigung hielt ihr wiederum ein von der 25-Jährigen
gemachtes Foto vor, auf dem sie zumindest eine Bewohnerin mit Wasser
angespritzt und nass gemacht haben soll. Die 50-Jährige entgegnete, sie
habe "Richtung Waschbecken" gezielt.
Die 25-Jährige und die
50-Jährige hatten im März 2021 Vorfälle der Leitung des Senecura-Heims
gemeldet. Es folgten einvernehmliche Kündigungen. Die Dienstverhältnisse
mit den vier Angeklagten wurden sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe
beendet.
Der Partner der jüngsten Angeklagten entschlug sich am Donnerstagnachmittag der Aussage. Opfer sind nicht aussagefähig. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Quartett bis zu zehn Jahre Haft. Bei folgenden Prozessterminen am 2., 16. und 30. März sollen weitere Zeugen befragt werden.