Angesichts drohender, hoher Steigerungen bei den Mietkosten widment sich die Arbeiterkammer (AK) diesem Thema derzeit sehr stark. Es gäbe so gut wie in jedem Mietvertrag gesetzeswidrige Klauseln.
Daher brauche es neben einen raschen Mietendeckel auch ein einheitliches, neues Mietrecht mit einem verpflichtenden Mustermietvertrag. Befristete Mietverträge sollen nur mehr privaten Vermietern ermöglicht werden, bekräftigten AK-Vertreter am Mittwoch.
In jedem Mietvertrag finden sich, laut AK, gesetzwidrige Klauseln
Gesetzwidrige Mietklauseln hätten "offensichtlich System", sagte AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka bei einem Pressegespräch in Wien. "In jedem Mietvertrag finden sich gesetzwidrige Klauseln", sagte Rosifka. "Krasse Verträge enthalten mehr als 70, im schlimmsten Fall haben wir 118 rechtswidrige Klauseln in einem Mietvertrag gefunden." Die erfolgreichen Klagen und Abmahnungen hätten zwar zu einem besseren Verhalten der betroffenen Vermieter gesorgt. "Aber die Branche geht strukturell mit rechtswidrigen Klauseln in Mietverträgen vor", kritisierte Rosifka.
Dauerbrenner sei das Anbohren von Wänden zu verbieten
Gewisse Klauseln gingen so weit, dass Mieter zwar zahlen, die Wohnung aber wohl nicht bewohnen solle, sagte AK-Wohnrechtsexpertin Simone Brunnhauser. Dauerbrenner sei das Anbohren von Wänden zu verbieten. "Das geht so weit, dass man de facto nicht einmal eine Vorhangstange montieren oder ein Bild aufhängen dürfte." Für Mietkostensteigerungen werde auch oft versucht, den Baukostenindex (BKI) statt des Verbraucherpreisindex (VPI) anzuwenden, "das kann nicht sein".
Ein Problem seien ebenso rückdatierte Wertsicherungen
Ein Problem seien ebenso rückdatierte Wertsicherungen, so Brunnhauser. So gab es bei einer Betroffenen, die sich an die AK gewandt hatte, praktisch umgehend eine Mietsteigerung von 19 Prozent von 750 auf 900 Euro - sie sollte Wertsicherung ab einem rückdatierten Zeitpunkt bezahlen, nicht ab jenem Zeitpunkt an dem sie einzog. Die Kammer hat geholfen.
Mietrecht sei insgesamt sehr kompliziert und undurchschaubar
Rosifka bedauerte, dass das Mietrecht insgesamt sehr
kompliziert und schwer durchschaubar sei. Es gibt Teilanwendungen,
Vollanwendungen, Vollausnahmen. "So sind auch die Verträge schwierig zu
durchschauen, vor allem für Laien." Oft gebe es auch "ausufernde
Betriebskostendefinitionen", die zwar nicht missbräuchlich aber auch
nicht fair seien. "Es kann verrechnet werden, was eigentlich keine
Betriebskosten sind."
AK für Aus befristeter Mietverträge für gewerbliche Vermieter
Die AK ist für ein Aus befristeter
Mietverträge für gewerbliche Vermieter. Einhergehend fordert sie aber
auch ein Aus von "Vertragsknebelungen", bei denen der Mieter nicht vor
dem Ende eines bestimmten Zeitraumes - etwa drei oder fünf Jahre -
kündigen darf.
Es sei auch eine Mär, dass befristete Mietverträge
günstiger seien als nicht-befristete, sagte Rosifka. "Im Gegenteil, die
Befristeten sind sogar oft teurer, zeigen unsere Erhebungen." Das sei
der Fall obwohl Richtwertmieten rein gesetzlich bei einer Befristung
günstiger sein sollen. "Das Angebot spielte das nicht wider. Freilich
könnte man hier Rückforderungen tätigen - alleine viele Verbraucher
beachten das von vornherein nicht." Auch Lagezuschläge seien oft
"unklar".
Forderung nach einer Mietpreisbremse bekräftigt
Die Arbeiterkammervertreter bekräftigten heute die
Forderung, nach einer Mietpreisbremse angesichts der hohen Inflation.
Die Mieten sollen nicht öfter als einmal im Jahr und höchstens um zwei
Prozent erhöht werden dürfen. Das soll für Richtwert-, kategorie- und
freie Mieten gelten, bei denen die Erhöhungen vertraglich geregelt sind.
Die Bundesregierung will angeblich bald eine Mietpreisbremse
präsentieren, im Vorfeld eingebunden ist die AK nicht, wie es auf
Nachfrage hieß.
Es brauche ein einheitliches und einfacheres Mietrecht
Auch brauche es ein einheitliches und einfacheres
Mietrecht und höhere Strafen bei Verstößen seitens der Vermieter. Wenn
zu viel Miete bezahlt werde, sollten die Vermieter das zwei- oder
dreifache zurückzahlen müssen, geht es nach der AK. Auch brauche es
verpflichtende Muster-Mietverträge. Dieses solle das Justizministerium
erstellen.