Die Einführung eines neuen Strafstandbestandes für "terroristische Drohungen" soll von der Regierung geplant sein.
Ein entsprechender Ministerratsvortrag soll am Mittwoch beschlossen werden, berichtete die Tageszeitung "Österreich" (Montag-Ausgabe). Der Strafrahmen soll zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. Derzeit werden solche Delikte nur als "gefährliche Drohung" mit Strafen bis zu drei Jahren geahndet.
Konkret soll im Strafgesetzbuch im Paragraph 278 c ("Terroristische Straftaten") ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, der "terroristische Drohungen" umfasst. Wer also mit der Ausführung einer dort aufgezählten terroristischen Straftat (diese reichen von Mord über Körperverletzungen, erpresserische Entführung, schwere Nötigung, schwere Sachbeschädigung, Luftpiraterie, diverse Gemeingefährdungsdelikte bis zu Delikten nach dem Waffengesetz) droht, fällt unter die neue Regelung.
Strafbar
war dies schon bisher - allerdings nur als "einfache" gefährliche
Drohung mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr bzw. als qualifizierte
gefährliche Drohung mit Strafen bis zu drei Jahren. Auch Mindeststrafen
sind in diesen Fällen nicht vorgesehen. Wird die Tat nun allerdings mit
einer terroristischen Eignung bzw. entsprechendem Vorsatz begangen, gibt
es eine höhere Strafdrohung - außerdem knüpfen sich daran Rechtsfolgen
wie etwa besondere Ermittlungsbefugnisse.
"Terroristen greifen
unsere Werte und unsere Gesellschaft an. Dazu versuchen sie Angst,
Unsicherheit und Hass zu verbreiten", so Justizministerin Alma Zadic
(Grüne) in einer der APA übermittelten Stellungnahme. "Wir dürfen und
werden unter keinen Umständen zulassen, dass sie damit Erfolg haben.
Deshalb werden Terroristen, die mit Terrorakten drohen, in Zukunft noch
strenger bestraft werden. Bei Terrorismus müssen wir schnell und
kompromisslos durchgreifen."