Im Vergleich zum Vorjahr sind die Betretungs- und Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgestz um 13.690 gestiegen. Insgesamt wurden in Österreich 14.643 Betretungs- und Annäherungsverbote im Jahr 2022 ausgesprochen.
Das Innenministerium (BMI) teilte am Sonntag mit, dass sich im selben Zeitraum die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen im Bereich Gewalt in der Privatsphäre auf fast 209 vervierfacht haben, 2021 lag die Zahl bei 57. Eine weitere Intensivierung der Konferenzen ist laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ein Schwerpunkt für 2023.
Die Polizei sprach 14.643 Betretungs- und Annäherungsverbote 2022 aus
In
Fallkonferenzen sollen Maßnahmen zwischen zuständigen Behörden und
Institutionen in sogenannten "Hochrisiko-Fällen" koordiniert werden. Die
neu hinzugekommene Beratung für Gefährder und Gefährderinnen belief
sich im ersten vollen Jahr auf 11.923, die gesetzliche Bestimmung trat
mit 1. September 2021 in Kraft und kam in den ersten vier Monaten auf
3.839 Gespräche, rund 90 Prozent der Gefährder sind männlich. Die Zahl
der Präventionsbediensteten wurde mit 1.186 in zwei Jahren mehr als
verdoppelt, 2020 belief sich deren Zahl noch auf 500. Frauenministerin
Susanne Raab (ÖVP) wies darauf hin, dass es seit Beginn ihrer Amtszeit
im Jänner 2020 gelungen sei, das Frauenbudget mehr als zu verdoppeln -
der Großteil fließe auch 2023 wieder in den Gewaltschutz. "Dieses Jahr
werde ich darüber hinaus einen neuen Fokus auf Schutz- und
Übergangswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder
setzen", kündigte Raab an. Laut BMI sei das Gewaltschutzbudget mit 24,6
Millionen Euro jährlich so hoch wie noch nie.
Anstieg der Betretungs- und Annäherungsverbote durch Sensibilisierung
Der Anstieg der
Betretungs- und Annäherungsverbote ist laut BMI vor allem auf die
Sensibilisierung in der gesamten Gesellschaft zurückzuführen, hieß es
unter Hinweis auf eine Pressekonferenz des Dachverbands der
Gewaltschutzzentren Ende Jänner - die Zunahme an Betretungs- bzw.
Annäherungsverboten bedeute daher nicht zwangsläufig eine Zunahme von
Gewalt in der Privatsphäre. Sie bedeute aber jedenfalls eine hohe
Bereitschaft zur Anzeige - vorwiegend durch die Opfer selbst, aber auch
durch Nachbarn und Angehörige.
Gewaltschutz: Es brauche gegelmäßige Gefährdungsanalysen
"Die Anzahl der
Hochrisikokonferenzen ist nur ein kleiner Schritt, es braucht
regelmäßige und standardisierte Gefährdungsanalysen, um die Frauen vor
Gewalt zu schützen", so die Kritik der SPÖ-Frauenvorsitzenden Eva-Maria
Holzleitner in einer Aussendung am Sonntag. Außerdem sei es ein Gebot
der Stunde, die finanzielle Absicherung für die wichtigen Frauen- und
Mädchenberatungsstellen zu garantieren.
Maßnahmen seien angesichts der vielen Femizide zu wenig
"Angesichts der hohen
Anzahl von Femiziden in den letzten Jahren sind die heute präsentierten
Maßnahmen zu wenig. Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die so
dringend notwendig wäre, braucht es einen Nationalen Aktionsplan zum
Schutz von Frauen vor Gewalt", forderte Holzleitner. Die von Österreich
unterzeichnete und 2011 ausgearbeitete Konvention ist das erste
völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Bekämpfung aller Formen von
Gewalt an Frauen in Europa, es sieht auch eine Gleichstellung der
Geschlechter und die Abschaffung diskriminierender Vorschriften in den
Unterzeichnerstaaten vor.
Zu wenig Gewaltprävention in aktuellem Frauenbudget laut NEOS
"Im aktuellen Frauenbudget findet sich
viel zu wenig zu Gewaltprävention und Gesellschaftsarbeit", hieß es von
NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter. Sie hob insbesondere die
Prävention hervor, "wir müssen dort ansetzen, bevor etwas passiert".
Dazu gehöre eine Bestandsaufnahme aller Gewaltschutzeinrichtungen samt
Angeboten. "Bei den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und
Ländern sowie der Vielfalt der Angebote kommt es sowohl zu
Doppelgleisigkeiten als auch zu weißen Flecken in Gegenden ohne jedes
Angebot für von Gewalt betroffene Frauen", hieß es dazu. Ebenso fehle
ein Fokus auf Minderjährige, denn laut Brandstötter sei ein Drittel
aller Opfer von Vergewaltigung oder Nötigung unter 18 Jahren alt und, zu
den Übergriffen käme es hier meist im familiären Umfeld - eine
dementsprechende Weiterentwicklung des Gewaltschutzpakets wurde erneut
eingefordert.
Gewaltprävention Teil der Ausbildung der Polizei
In der Ausbildung der Polizei nehme das gesamte
Themenfeld einen breiten Bereich ein, rund 40 Unterrichtseinheiten für
die Ausbildung in dieser Sparte würden verwendet: An Maßnahmen nannte
das BMI unter anderem die Erweiterung des Betretungsverbots zum
Annäherungsverbot per 1. Jänner 2020, das obligatorisches Waffenverbot
nach Betretungs- und Annäherungsverbot - verankert im Waffengesetz seit
1. Jänner 2022 sowie die verpflichtende Beratung für Gewalttäter seit
September 2021 im Ausmaß von sechs Stunden und die Möglichkeit der
Anordnung einer verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung durch Richter
und Richterinnen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung zum Schutz
gegen Gewalt. Zudem wurde im März vergangenen Jahres die Arbeitsgruppe
Gewaltschutz zum regelmäßigen Austausch zwischen Vertreterinnen der NGO
und den Vertreterinnen des BMI/BKA eingerichtet.
Jede dritte Frau in Österreich erlebte körperliche oder sexuelle Gewalt
Justizministerin
Alma Zadic (Grüne) erinnerte an den Umstand, dass jede dritte Frau in
ihrem Leben schon einmal körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren
musste: "Die Justiz konnte in den vergangenen drei Jahren bereits viele
wirkungsvolle Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes umsetzen, wie
etwa die Verbesserung der psychosozialen Prozessbegleitung und den
Ausbau des Unterstützungsangebots für von Gewalt betroffene Frauen.
Unser Ziel muss es sein, die Gewaltspirale möglichst früh zu
unterbrechen, nur so können wir für echten Schutz und Sicherheit der
Betroffenen sorgen."
und Angehörige in elf Sprachen,