Einige Seniorenbund-Vereine im Umfeld der ÖVP haben Corona-Förderungen für Non-Profit-Einrichtungen zu Unrecht bezogen. Nun müssen diese die Forderungen zurückzahlen.
Einer entsprechenden Einschätzung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) hat sich nun auch das zuständige Vizekanzleramt angeschlossen und fordert Subventionen in Höhe von knapp 2,5 Millionen zurück. Weitgehend beigelegt sind indes die Streitigkeiten bezüglich der Tiroler Jungbauern und zu Unrecht erhaltener Förderungen.
Der UPTS hatte Ende Jänner die Ansicht vertreten, dass der Seniorenbund als Teil der ÖVP zu werten ist. Zur Erklärung: in mehreren Bundesländern und Bezirken existieren Vereine, die den gleichen Namen wie der Bund der Volkspartei haben, sich aber als gemeinnützig sehen.
Der
Transparenzsenat erkannte die Trennung zwar rechtlich-formal an, hielt
sie aber parteienrechtlich für unerheblich. Als maßgeblich werden in der
Entscheidung neben der gleich oder ähnlich lautenden Namensgebung vor
allem die personell identen leitenden Organe sowie die übereinstimmenden
Prozesse der Willensbildung angesehen.
Auf Grundlage der
Begründung der UPTS-Entscheidung hat das zuständige Ministerium laut
Aussendung nun entschieden, dass die betroffenen Vereine nicht
antragsberechtigt waren und folglich sämtliche Förderungen des NPO-Fonds zurückgefordert werden müssen. Diese Entscheidung erfolgte in Abstimmung mit der Finanzprokuratur.
Bereits heute wurden entsprechende Rückforderungsschreiben an die betroffenen Seniorenbund-Vereine
übermittelt. Die Zahlungsfrist beträgt vier Wochen. Das rückgeforderte
Volumen liegt bei insgesamt 2,46 Mio. Euro, wobei 1,12 Mio. auf die
Landesorganisationen Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und Wien
sowie 1,34 Mio. Euro auf 298 Bezirks- und Ortsgruppen (Zweigvereine)
des oberösterreichischen Seniorenbund-Vereines entfallen. Werden die Förderungen nicht refundiert, kommt es zu einer gerichtlichen Klärung.
Solch
einen Fall könnte es in Tirol geben. 119 Vereine der "Tiroler
Jungbauernschaft/Landjugend" waren von der AWS aufgefordert worden, Förderungen
des NPO-Fonds in der Höhe von insgesamt rund 817.000 Euro
zurückzuzahlen. Einer davon hat dies bisher unterlassen, muss also mit
einer gerichtlichen Aufarbeitung rechnen, sollte er weiter nicht refundieren.
Ein Verein hatte hingegen bereits davor die gesamte Förderung zurücküberwiesen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist am 17. Jänner 2023 sowie der ersten Mahnfrist am 9. Februar 2023 haben mittlerweile 115 Vereine die Förderungen vollständig zurückgezahlt, vier weitere Vereine teilweise. Insgesamt sind rund 753.000 Euro zurückgeflossen.