Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch mit der auf das ORF-Programmentgelt zu entrichteten Umsatzsteuer beschäftigt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den EuGH darum ersucht zu klären, ob das Programmentgelt eine steuerbare Leistung ist und somit die monatlich anfallenden 1,86 Euro an Umsatzsteuer verrechnet werden dürfen. Mit einer Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts ist am 25. Mai zu rechnen.
In den meisten Fällen folgen die Luxemburger Richter dieser Empfehlung. Das Urteil wird allerdings erst drei bis sechs Monate nach Veröffentlichung der Schlussfolgerungen des EuGH-Anwalts erwartet.
Den
Stein ins Rollen brachte der Prozessfinanzierer AdvoFin, der vor ein
paar Jahren eine Sammelklage gegen die ORF-Tochter GIS startete. Hat
AdvoFin mit seiner Klage Erfolg, muss künftig weniger an GIS-Gebühr
bezahlt werden. Derzeit macht die zehnprozentige Umsatzsteuer auf das
Programmentgelt 1,86 Euro aus. Aber auch eine Rückforderung von rund 100
Euro für die vergangenen fünf Jahre wäre möglich.