Regelungen für die Abmeldung von der Schule und zum häuslichen Unterricht sollen erneut etwas strenger werden.
Unter anderem soll im Schulpflichtgesetz festgeschrieben werden, dass Eltern die Zusammenfassung eines pädagogischen Konzepts für den Unterricht vorlegen müssen, heißt es in einem Begutachtungsentwurf. Schon im Vorjahr waren aufgrund des starken Anstiegs der Schulabmeldungen die Regelungen verschärft worden.
Regeln für Abmeldungen von Schulen werden erneut strenger
In Österreich gilt keine Schul-, sondern lediglich eine Unterrichtspflicht. Kinder können also auch häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (diese haben selbst nicht das Recht zur Vergabe von Schulzeugnissen, Anm.) besuchen. Das muss der jeweiligen Bildungsdirektion jeweils angezeigt werden - diese wiederum kann dies untersagen, "wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die .... Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist". Auch Schülerinnen und Schüler, die eine Deutschförderklasse besuchen müssen, dürfen nicht in den häuslichen Unterricht.
2021 wurden 7.500 Kinder von der Schule in Österreich abgemeldet
2021 wurden vor allem aufgrund der zunächst 7.500 Kinder und damit dreimal mehr als in normalen Jahren von der Schule abgemeldet. Im Lauf des Schuljahrs kehrte davon wieder ein Drittel zurück. Der Rest musste zur erfolgreichen Absolvierung der jeweiligen Schulstufe am Ende des Schuljahrs eine Externistenprüfung machen - diese fielen 2022 prompt deutlich schlechter aus als in den Vorjahren, viele traten auch gar nicht erst an und blieben damit sitzen.
Regeln aufgrund der gestiegenen Zahl der Abmeldungen verschärft
Aufgrund der gestiegenen
Zahl der Abmeldungen wurden schon für das vorige Schuljahr die Regeln
verschärft. Abmeldungen für das jeweils nächste Schuljahr müssen seither
bereits bis Beginn der Sommerferien angezeigt werden, früher war dies
bis Ferienende möglich. Außerdem wurden die Externistenprüfungen 2022
gebündelt von eigenen Kommissionen abgenommen, um Prüfungstourismus in
bekannt "leichte" Schulen zu verhindern. Eltern wurden außerdem zum
Semesterwechsel zu "Reflexionsgesprächen" geladen.
Regelnungen werden in geplanter Novelle zusammengefasst
Mit der
geplanten Novelle werden diese Regelungen zusammengefasst und teils
erneuert. So ist etwa vorgesehen, dass bei der Abmeldung von der Schule
nicht mehr nur der Name, Anschrift und Geburtsdatum jener Person
anzugeben ist, die das Kind (führend) unterrichtet, sondern auch der
Ort, an dem der Unterricht erfolgen soll. Das dürfte eine Reaktion auf
Berichte über illegale Privatschulen sein.
Ebenfalls erforderlich:
"Eine Zusammenfassung des pädagogischen Konzepts für den Unterricht".
Dies war bisher im Gesetz nicht vorgeschrieben - teils haben dies die
Bildungsdirektionen aber bereits verlangt.